Pressemitteilung |

Städtetag und VKU gegen Privatisierung der gesamten Abfallwirtschaft

(Berlin) - Die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist ein erfolgversprechender und zugleich europarechtskonformer Lösungsansatz, die erkennbar gewordenen Missstände in der Abfallwirtschaft zu beseitigen und zugleich der bereits vorangeschrittenen Existenzgefährdung der kommunalen Entsorgungswirtschaft entgegen zu wirken. Nur durch eindeutige Vorgaben lässt sich die Planbarkeit und auch Refinanzierung der hochwertigen kommunalen Infrastruktur gewährleisten. Diese Überzeugung vertraten übereinstimmend der Deutsche Städtetag (DST) und der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU). Bedenken des Bundesumweltministeriums, der Gesetzentwurf sei nicht europarechtskonform, räumt das jetzt vorliegende Gutachten des renommierten Europarechtlers Dr. Florian Ermacora aus, das am 26. September 2001 vom VKU und dem Deutschen Städtetag in Berlin vorgestellt wurde.

"Die Einwände werden durch das nun vorliegende Rechtsgutachten eindeutig widerlegt", so der VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich. "Wir wollen eine Fortschreibung der dualen Ordnung zwischen privater und kommunaler Abfallwirtschaft." Das derzeitige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz trenne zwischen den zu verwertenden Abfällen der privaten Entsorgungswirtschaft und den zu beseitigenden Abfällen, wie zum Beispiel Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, der ordnungsrechtlich in die Zuständigkeit der Kommunen falle. Ziel dieser Trennung sei es, potentiell gefährliche Abfälle durch eine hochwertige öffentliche Infrastruktur beseitigen zu lassen. Dieses Nebeneinander stehe jedoch mittlerweile vor dem Aus.

"Der Vorschlag zur Gesetzesnovellierung ist aus kommunaler Sicht eine gute Basis, um die bekannten Missstände, wie zum Beispiel Scheinwertung und Öko-Dumping, zu beseitigen", betonte Jens Lattmann, Beigeordneter des Deutschen Städtetages. Durch gezieltes Vermischen unterschiedlicher Abfälle werde aus zu beseitigendem Müll zu verwertender Müll. Das führe dazu, dass der zu beseitigende Abfall entweder in Billiganlagen wandere oder zu Dumping-Preisen in hochwertigen - meist kommunalen - Entsorgungsanlagen lande. In beiden Fällen müssten immer stärker die privaten Haushalte die Kosten der hochwertigen Entsorgungsanlagen tragen, während sich die Privatwirtschaft der Mitverantwortung für die Kosten der Entsorgungsinfrastruktur entziehe.

Die Vertreter der beiden kommunalen Verbände forderten daher, eine dauerhafte Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit wiederherzustellen: "Es kann nicht sein, dass sich die Privatwirtschaft auf Dauer aus der Finanzierung der hochwertigen Abfallverbrennungsanlagen und der Deponienachsorge zurückzieht und diese Zeche allein von den privaten Haushalten über die Hausmüllgebühr bezahlt wird."

Das Gutachten mache deutlich, so Michael Schöneich und Jens Lattmann, dass die EU-Spielräume größer seien als oft behauptet werde. Die Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit seien schon längst nicht mehr die alleinigen Politikziele der Europäischen Union. Dies belege auch die aktuelle Diskussion über die Leistungen der Daseinsvorsorge und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Abfallwirtschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770333 Telefax: 0221/3770266

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