Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge / Positive Entwicklung im Einzelhandel gefährdet
(Berlin) - Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 14. Mai das vom Bundestag beschlossene so genannte Alterseinkünftegesetz beraten. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen soll eine Umstellung zur nachgelagerten Besteuerung von Vorsorgebeiträgen erfolgen.
Durch das Gesetz soll außerdem die Möglichkeit der pauschalen Besteuerung von Beiträgen zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge (§ 40 b EStG) abgeschafft werden. Als Ausgleich sieht das Gesetz zwar eine Erhöhung des Rahmens für die steuerfreie Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG) um 1800 Euro vor; dieser neue Festbetrag ist aber im Gegensatz zur alten Rechtslage nicht mehr beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, sozialabgabenfrei Beiträge an eine Pensionskasse oder Direktversicherung zu leisten, werden damit eingeschränkt.
Hierzu sagt Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG: Die Einschränkung der sozialrechtlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ist ein falsches Signal, sie wird zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust dieses Angebots führen. In Politik, Wirtschaft und Wissenschaft bestehe dagegen der allgemeine Konsens, dass die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge zunehmend größere Bedeutung erhalten werde. Eine weitergehende Förderung der betrieblichen Altersvorsorge wäre daher notwendig, so Hellwege.
Von der geplanten Einschränkung der sozialrechtlichen Förderung ist auch die tarifliche Altersvorsorge im Einzelhandel betroffen, die mittlerweile bis zu 70 Prozent der Beschäftigten in Anspruch nehmen. Hellwege: Durch die entsprechenden Tarifverträge hat die Altersvorsorge im Einzelhandel innerhalb kurzer Zeit eine neue Qualität erreicht. Jetzt wird eine weitere positive Entwicklung vom Gesetzgeber in Frage gestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG)
Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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