Steitz und Schrank: Vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei Investitionsförderung zulassen / Betriebe auf Planungssicherheit nach Förderstopp angewiesen
(Mainz) - Mit Wirkung vom 7. September 2011 wurde in Rheinland-Pfalz die Investitionsförderung nach der Weinmarktordnung aufgrund mangelnder Haushaltsmittel ausgesetzt. Die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, Ingo Steitz und Edwin Schrank, fordern anlässlich dieses Förderstopps, dass die Weinbaubetriebe, die ihre Anträge bereits vollständig bei der Bewilligungsstelle eingereicht haben, die Möglichkeit erhalten müssten, mit der Investition zu beginnen, obwohl derzeit keine Bewilligung erfolgt.
Viele Betriebe hätten ihre Anträge bis zum 7. September 2011 vollständig bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem DLR Mosel, in dem Glauben eingereicht, einen Zuwendungsbescheid mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Fördersätzen zu erhalten, so Steitz und Schrank. Um einen Antrag einreichen zu können, seien umfangreiche Unterlagen notwendig. Sofern die Betriebe nicht schnellstmöglich mindestens eine Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten, sei die Frist vieler für die Investition notwendigen Angebote abgelaufen, was die Investitionen insgesamt verteuere, so die Weinbaupräsidenten. Darüber hinaus gehe man davon aus, dass die Betriebe, die ihren Antrag bis zum 7. September 2011 vollständig beim DLR eingereicht haben, nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Fördersatz gefördert werden.
Es sei daher unbedingt notwendig, den Betrieben, die ihre Anträge vollständig eingereicht hätten, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Dies sei auch beim Förderstopp für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung, die bereits im August ausgesetzt wurde, möglich gewesen. Analog hierzu müsse dies schon aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch für Investitionsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung zugelassen werden, so Steitz und Schrank.
Darüber hinaus forderten die Weinbaupräsidenten die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken auf, das Förderprogramm schnellstmöglich wieder zu öffnen, um den Betrieben Planungssicherheit für ihre anstehenden Investitionen zu ermöglichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
Weberstr. 9, 55130 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BWV zeichnet verdiente Persönlichkeiten des Verbandes aus / Goldene Ehrennadel für Holker Pfannebecker und Ludwig Schmitt
- Handeln, bevor es zu spät ist! BWV-Delegierte sehen Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft akut gefährdet
- BWV-Präsident Hartelt wiedergewählt / Zwei neue Vizepräsidenten im verjüngten BWV-Präsidium