Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) zur Forderung nach Pflichtuntersuchungen für Kinder
(München) - Kinder haben nach der Deklaration des Weltärztebundes von Ottawa vom Oktober 1998 ein naturgegebenes Recht auf Leben sowie das Recht auf Zugang zu den geeigneten Einrichtungen zur Gesundheitsförderung, Prävention und Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.
Diesen Grundsätzen fühlt sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte verpflichtet und verweist zudem auf die UN-Kinderrechtskonvention, die am 17.02.1992 in Deutschland Gesetzeskraft erlangt hat. Hier heißt es in
Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
Welche Pflichten er seinen Bürgern auferlegt, hat der Staat zu entscheiden. Wir Kinder- und Jugendärzte setzen uns für die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen ein. Wenn Eltern nicht in der Lage oder nicht willens sind, ihrem Kind zu diesen Rechten zu verhelfen, muss der Staat in seiner Fürsorge für das Kind handeln. Kinder- und Jugendärzte kommen in diesem Zusammenhang nur ihren ärztlichen Aufgaben nach, sie sind keine Kontrollorgane. Die regelmäßige Teilnahme an Präventionsmaßnahmen (Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, Impfungen gemäß öffentlichen Empfehlungen) wird vom Arzt im Untersuchungsheft bzw. Impfpass dokumentiert, die Überwachung bleibt staatlichen Behörden vorbehalten.
Das Wohl des Kindes ist in unseren Augen höherwertig als das vermeintliche Elternrecht.
Es ist nicht zu bestreiten, dass die Kinder, die regelmäßig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, davon profitieren. Uns ist bekannt, dass 5-20 % aller Kinder, trotz großer Anstrengungen unsererseits nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen kommen. Darunter befindet sich ein besonders hoher Anteil an sozial auffälligen Familien. Bemerkenswert ist auch, dass die Mütter in diesen Familien nicht oder nur lückenhaft an den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen teilgenommen hatten. Wir besitzen heute jedoch Instrumente zur frühen Identifikation solcher Risikofamilien.
Mögliche Risikofaktoren für eine Vernachlässigung sind
psychische/psychiatrische Erkrankung von Mutter (beispielsweise Wochenbettdepression) und/oder Vater
Alkoholabhängigkeit eines oder beider Eltern
übermäßiges Rauchen einer oder beider Elternteile (> 20 Zigaretten am Tag)
Drogenabusus
unerwünschte Schwangerschaft
junge Mütter (< 20 Jahre)
niedriges Bildungsniveau, kein Schulabschluss
Arbeitslosigkeit
Armut, verbunden mit
beengten Wohnverhältnissen
alleinerziehende Mutter
frühe Elternschaft
schlechter Ausbildung der Eltern
unerwünschter Schwangerschaft
chronischen Schwierigkeiten, das eigene Leben zu meistern
psychisch auffälligen Eltern
Viele Kinder werden bereits im Mutterleib misshandelt und vernachlässigt. Wir müssen also bereits während Schwangerschaft und Geburt gefährdeten Eltern helfen, sie rechtzeitig an ein Betreuungsnetzwerk (Kinder- und Jugendärzte, Frauenärzte, Familienhebammen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Jugendhilfe) vermitteln und sie stärken, so dass die Kinder sich vor und nach der Geburt gesund entwickeln können. Ganz ohne Kontrolle geht es dabei nicht:
Möglichkeiten einer frühen Intervention
Bildung eines frühen Netzwerks unter Einschaltung von Kliniken, Hebammen, Frauenärzten, Kinder- und Jugendärzten, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Kinderschutzbund
Casemanagement durch eine gemeinsame Clearingstelle (Jugendamt/Gesundheitsamt)
frühzeitiges Angebot einer Entlastung der Eltern durch Betreuung in (kostenlosen) Kindertageseinrichtungen
Schaffung von Anreizen mit positiver Verstärkung
Eltern annehmen und versuchen, eine tragfähige Beziehung herzustellen
Transparenz der Abläufe vermitteln
Abstimmung von Prozessorientierung (Eltern) und Entwicklungsorientierung (Kind)
Sicherstellung der Qualifikation der Helfer
verpflichtende Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
und anderes
Die Zahlung des Kindergeldes könnte z.B. davon abhängig gemacht werden, dass Eltern die angebotenen Hilfen auch tatsächlich annehmen und sich der manchmal notwendigen Kontrolle nicht durch Arzt- und Wohnungswechsel entziehen. Alle Präventionsmaßnahmen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und Impfungen) sowie eventuell verordnete Fördermaßnahmen (Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie usw.) müssen wahrgenommen werden.
Welche Gründe sprechen also für eine Verpflichtung zur Teilnahme an den inhaltlich geänderten und in ihrer Anzahl erhöhten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche?
1. Wir erreichen niemals auf eine andere Art die verwahrlosten und die misshandelten Kinder.
2. Die Beobachtung von Kindern mit auffälligen Befunden wird verbessert. Auch die Durchimpfungsrate wird gesteigert.
3. Die Forderung nach einem Ausbau der Primärprävention bekäme einen zusätzlichen Anreiz.
4. Wir brauchen dringend eine kontinuierliche Beratung der Eltern, Kinder und Jugendlichen.
5. In den nächsten zwei bis drei Jahren werden entscheidende Weichen in der gesamten pädiatrischen Präventionsstruktur (Präventionsgesetz) gestellt. Es gibt in Deutschland eine Schulpflicht, die eingeführt wurde, damit allen Kindern eine gleiche Bildungschance gewährt wird. Eine Vorsorgepflicht könnte ähnlich die Gesundheitschancen für alle Kinder gewährleisten.
Die Umsetzung einer flächendeckenden und verpflichtenden Vorsorge dürfte organisatorisch kein großes Problem darstellen. Dies zeigt das bayerische und saarländische Modell des flächendeckend durchgeführten Neugeborenenscreenings. Alle Neugeborenen wurden erfasst, überprüft und ggf. einbestellt. Die Lotsenfunktion könnten in einem solchen System die Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes übernehmen. Von ihnen könnte eine aufsuchende Vorsorgestruktur insbesondere in kritischen Familien entwickelt werden. Auf allen Ebenen muss dafür gesorgt werden, dass die Immunität der Familien und der Kinder gewahrt wird. (Ärztliche Schweigepflicht!)
Abschließend ist festzustellen, dass eine verpflichtende Vorsorge nur ein Mosaikstein in der Gesamtversorgung der Kinder und Jugendlichen darstellen kann und kein Allheilmittel gegen Kindervernachlässigung und misshandlung ist. Die Förderung der Familien durch kostenlosen Zugang zu vorschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, sowie der Ausbau der Maßnahmen, die eine gesunde Entwicklung aller Kinder fördern, müssen gleichermaßen angegangen werden. Erste Ansätze sind dazu bei allen politischen Parteien derzeit sichtbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Pressestelle
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Telefax: (0221) 683204
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