Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Sterbehilfe kein Thema für medienwirksame Schlagzeilen

(Berlin) - Nach Zeitungsberichten spricht sich der Justizsenator von Hamburg, Roger Kusch, dafür aus, den Straftatbestand der aktiven Sterbehilfe (§ 216 Strafgesetzbuch: „Tötung auf Verlangen“) abzuschaffen. Der Staat, so Kusch, müsse den Wunsch nach Sterbehilfe akzeptieren.

Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes (DRB) sind die „Sterbehilfe“ und damit auch der Straftatbestand der Tötung auf Verlangen Themen, die dem Diskurs im politischen Tagesgeschäft wegen ihrer ethischen und juristischen Komplexheit entzogen sind. Die medienwirksame Aufbereitung der Meinung eines einzelnen Politikers genügt einem angemessenen, würdigen Umgang mit diesen Fragen nicht.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel: „Sterbehilfe ist gerade für uns Deutsche ein höchst schwieriges und sensibles Thema. Wir haben die historisch nachvollziehbar begründete Sorge um den Missbrauch gesetzlicher Regelungen. Gerade deshalb sollten wir das Thema äußerst zurückhaltend und vorsichtig diskutieren. Straflose aktive Sterbehilfe bedeutet nicht in jedem Fall einen würdigen Umgang mit dem Tod.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: 030/2061250, Telefax: 030/20612525

NEWS TEILEN: