Steuerberater führen Qualifikation als Fachberater ein / Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel für die Bereiche Internationales Steuerrecht und Zölle und Verbrauchssteuern
(Berlin) - Steuerberater können künftig einen amtlichen Fachberatertitel erlangen, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Dies hat die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) am 28. März in Erfurt beschlossen. Der Fachberater wird zunächst für die Gebiete Internationales Steuerrecht sowie Zölle und Verbrauchssteuern eingeführt. Durch die wachsende Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs ist hier ein besonderer Bedarf an Spezialisten entstanden. Die Verleihung des Titels ist an hohe Qualitätsstandards geknüpft, die Bestandteil des Berufsrechts der Steuerberater werden.
Dr. Klaus Heilgeist, Präsident der BStBK, begründet diesen Schritt:
Die Satzungsversammlung hat eine Entscheidung von
großer Tragweite getroffen, die dem Beruf zusätzliche Zukunftsperspektiven eröffnet. Anders als Rechtsanwälte oder Ärzte hatten Steuerberater bislang nicht die Möglichkeit, mit einer Fachbezeichnung für ihre spezielle Qualifikation zu werben. Das Bedürfnis und die Nachfrage danach sind jedoch vorhanden, denn das Steuerrecht wird immer komplizierter und Mandanten brauchen bei der Suche nach Spezialisten Orientierungshilfe. Der neue Fachberatertitel stärkt Steuerberater im Wettbewerb mit anderen Berufen und schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren. Wichtig ist, dass Verbraucher sich wie bisher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen können, den die Bezeichnung ,Steuerberater garantiert. Der amtlich verliehene Titel ,Fachberater für
, der künftig ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt werden darf, gewährleistet, dass der Steuerberater im betreffenden Bereich überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse besitzt.
Um den Fachberatertitel zu erlangen, müssen Steuerberater einen 120 Stunden umfassenden Lehrgang absolvieren, zahlreiche praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet haben sowie ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Prüfungsgespräch bei der Steuerberaterkammer nachweisen. Sie sind außerdem zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet, die der Steuerberaterkammer ebenfalls nachzuweisen ist.
Die als Satzung erlassene Fachberaterordnung wird beim Bundesfinanzministerium eingereicht und tritt, sofern von dort keine Einwände erhoben werden, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung in Kraft. Voraussichtlich 2008 kann mit den ersten Steuerberatern mit Fachberatertitel gerechnet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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