Pressemitteilung | Steuerberaterkammer Düsseldorf

Steuerberaterverband Düsseldorf informiert: Anlage EÜR der Steuererklärung nicht erforderlich

(Düsseldorf) - Unternehmer können das Ausfüllen der Anlage EÜR bei ihrer Steuererklärung umgehen, wenn sie diese ansonsten vollständig abliefern. Mit einem bundeseinheitlichen Erlass der Oberfinanzdirektion Münster (OFD Münster, 07.04.2006) werden die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen für das Jahr 2005 angewiesen, auf die Anlage EÜR zu verzichten. Die Steuerpflichtigen sollen lediglich auf ihre Abgabepflicht für die Folgejahre hingewiesen werden.

Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sollten die Anlage EÜR erstmals für die Steuererklärung 2005 abgeben. Die Entscheidung der Oberfinanzdirektion Münster legt nahe, dass die neue Anlage keine Arbeitserleichterung für die Finanzverwaltung bringt. Für die betroffenen Unternehmen bringt sie einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

„Mit der Anlage EÜR wird die für kleine Unternehmen besonders anwenderfreundliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung ad absurdum geführt“, sagt Volker Humeny, Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf. Um das Formular ordnungsgemäß ausfüllen zu können, müssten die Unternehmen auf Methoden der Buchführung zurückgreifen. Dabei sollten ja gerade kleine und mittlere Unternehmen durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung von dieser Pflicht entlastet werden. Auch die achtseitige Erläuterung zur Anlage spreche für sich. Nach Ansicht des Steuerberaterverbandes sollte die Finanzverwaltung gänzlich auf dieses bürokratische Ungetüm verzichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterkammer Düsseldorf^ Tina Bruns Uhlandstr. 11, 40237 Düsseldorf Telefon: (0211) 6690625, Telefax: (0211) 6690660

(bl)

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