Steuergesetze erneut rückwirkend verschärft
(Berlin) - Der Bundestag hat am 28. Oktober im Richtlinien-Umsetzungsgesetz laut Bundesteuerberaterkammer wiederum die rückwirkende Änderung von Steuergesetzen beschlossen und damit das Vertrauen der Steuerbürger in geltendes Steuerrecht verletzt.
Nach der im Richtlinien-Umsetzungsgesetz beschlossenen Änderung des § 11 Einkommensteuergesetz sollen Vorauszahlungen für langfristige Nutzungsüberlassungen wie Erbbauzinsen nunmehr bei der Ermittlung der Einkünfte, z. B. im Rahmen von Vermietung und Verpachtung, auf den gesamten vereinbarten Vorauszahlungszeitraum verteilt werden. Der Bundesfinanzhof dagegen hatte mehrfach entschieden, dass Erbbauzinsen Entgelt für die Grundstücksnutzung sind und bereits im Jahr der Zahlung sofort abgezogen werden können. Die neue Gesetzesfassung soll bereits auf Zahlungen anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geleistet wurden. Damit wird abermals in bereits abgeschlossene Gestaltungen zulasten der Steuerpflichtigen eingriffen, etwa dann, wenn der Erbbauzins im Frühjahr 2004 gezahlt wurde. Eine weitere jetzt beschlossene Rückwirkung betrifft Organschaften, also miteinander verbundene Unternehmen. In speziellen Fällen drohen hier erhebliche steuerliche Mehrbelastungen, die das Vertrauen der Unternehmen in die Verlässlichkeit der Steuergesetze erschüttern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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