Steuerkonzept der Bundesregierung / Pendeln ist keine Privatsache / Werkstorprinzip trifft Werktätige doppelt
(Frankfurt am Main) Nach der bereits vereinbarten Erhöhung der Mehrwertsteuer hat die Bundesregierung gestern beschlossen, dass zukünftig Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bis zum 20. Entfernungskilometer nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Diese Entscheidung lehnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) entschieden ab.
Gerade Bauarbeiter sind von der beschlossenen Streichung massiv betroffen, weil sie auf der Fahrt zu wechselnden Baustellen quer durch die Republik unterwegs sind. Erst Mobilität und Flexibilität voraussetzen und dann die Werbungskosten kappen. Darin liegt ein eklatanter Widerspruch, kommentiert IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel die Entscheidung
Entfernungspauschale und Fahrtkostenersatz für berufsbedingte Fahrten mit dem privaten Fahrzeug sind letztlich berufliche Kosten des Arbeitnehmers. Die vom Kabinett beschlossene Streichung würde bei Millionen von Arbeitnehmern zu hohen dreistelligen Einkommensverlusten führen.
Mit der Streichung soll laut Bundesregierung erstmalig dem so genannten Werkstorprinzip Geltung verschafft werden. Danach wird nur noch die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet, das Wohnen ausschließlich dem Privatbereich.
Die Folgen wären gravierend: Arbeitgebern und ihren Verbänden wird eine Steilvorlage geliefert, aus der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften auszusteigen. Denn wenn über den Weg eines Steuergesetzes nur noch die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet ist, wäre der Weg für eine Diskussion frei, dass auch Wegeunfälle ausschließlich vom Arbeitnehmer bzw. den Krankenkassen zu tragen wären.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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