Steuern statt kürzen - Behandlungsverbote sind indiskutabel
(Ulm) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat der Debatte um Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Riegel vorgeschoben: einen Kahlschlag werde es mit ihr nicht geben. Das war aus Sicht der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte überfällig.
Es kann nicht darum gehen, sachgerecht erbrachte Leistungen zu verbieten, sondern darum die sachgerechte Erbringung zu gewährleisten“, betont Dr. Ulrich Tappe, der Verbandsvorsitzende der Facharztgruppe. „Wenn wir daran nicht festhalten, laufen wir Gefahr, neue Verfahren sowie insbesondere neu aus dem Kliniksektor in den ambulanten Bereich verschobene Leistungen nicht mehr realisieren zu können.“
Die Magenspiegelung ist ein gutes Beispiel für die Probleme, die wir uns einhandeln, wenn Leistungen pauschal diskreditiert werden. Es steht außer Frage, dass der obere Verdauungstrakt zu oft aus geringfügigem Anlass gespiegelt wird. Das bedeutet aber keineswegs, dass es nicht viele Fälle gibt, in denen eine Abklärung mit dieser Methode unverzichtbar ist.
Vor allem aber ist absehbar, dass künftig ein viel größerer Bedarf an sachgerechten Magenspiegelungen entstehen wird, weil Behandlungen, die bisher im Krankenhaus gemacht wurden, demnächst ambulant durchgeführt werden sollen. Zudem belegt die Möglichkeit einer Vorsorge gegen den sehr aggressiven Speiseröhrenkrebs, dass das Anwendungsspektrum dieser Untersuchungsmethode potenziell viel größer ist, als es bisher zum Einsatz kommt.
„Eine pauschale Kürzung oder gar Streichung vergleichbarer Verfahren würde alle künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für das Wohl der Patienten erheblich blockieren“, erklärt Dr. Tappe. „Nicht sachgerechte Anwendungen dürfen nicht zur pauschalen Diskreditierung von medizinisch wertvollen Verfahren führen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng), Holdergärten 13, 89081 Ulm, Telefon: 09421 88500
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