Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR
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Steuervereinfachung vor 2006 vorantreiben

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer fordert, eine durchgreifende Steuervereinfachung noch vor dem Wahljahr 2006 voranzutreiben. Ein Aufschub bei der Entschlackung des komplizierten Steuerrechts wäre fatal. Neben zurzeit 118 Steuergesetzen, 87 Rechtsverordnungen und rund 4.000 Erlassen wurde allein das Einkommensteuergesetz seit dem Amtsantritt der Bundesregierung 49-mal geändert.

Anlässlich der Anhörung vor dem Bundestags-Finanzausschuss am 19. Januar hat die Bundessteuerberaterkammer in ihrer Stellungnahme zu den Steuerreformkonzepten von CDU/CSU und FDP eigene Eckpfeiler für wirksame Steuervereinfachung benannt:

Das Steuerrecht muss von Lenkungsnormen befreit werden. Sind sozialpolitische Transferleistungen nötig, sollten diese getrennt erfolgen und nicht in das Steuerrecht integriert werden.

Das Leistungsfähigkeitsprinzip muss der Besteuerung zugrunde liegen, tatsächliche Aufwendungen ohne betragsmäßige Höchstgrenze müssen abgezogen werden können. Überprüft werden sollte auch, ob mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip übereinstimmt, dass der Spitzensteuersatz bereits bei einem Durchschnittsverdienst greift.

Die Gewerbesteuer muss abgeschafft werden. Sie ist ein Fremdkörper im deutschen Steuersystem und verschlechtert die deutsche Wettbewerbsposition. Wie ein Vorschlag des Deut-schen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (unter „www.dws-institut.de“ - „Presse“) zeigt, ist ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eine Lösung.

Die Streichung von Subventions- und Lenkungsnormen aus dem Steuerrecht und der Abbau von Ausnahmetatbeständen muss durch eine ausreichende Senkung des Steuertarifs begleitet werden, damit es nicht zu neuen Steuerbelastungen kommt.

Bei Steuervereinfachung und einer Steuerreform sollte die steuerrechtliche Terminologie beibehalten werden. Etablierte Fachbegriffe bringen Rechtssicherheit und tragen zur Lesbarkeit von Gesetzestexten und zur Verständlichkeit des Steuerrechts bei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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