Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Steuerwirrwarr und neue Lasten durch Steuervergünstigungsabbaugesetz / Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen droht

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer hat gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Nachbesserungen beim Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) gefordert. Das StVergAbG, über das der Finanzausschuss am 15. Januar berät, würde nach dem jetzt vorliegenden Entwurf weitere Rechtsunsicherheit auslösen und sei geeignet, das Vertrauen in die Steuerpolitik gänzlich zu zerstören. Bei den geplanten Änderungen, so die Kritik der Bundessteuerberaterkammer, handelt es sich vorwiegend nicht um den Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmeregelungen, sondern um eine Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Dies würde bei gleichbleibend hohen Steuersätzen zu massiven Steuererhöhungen führen, die nicht gleichmäßig alle Steuerbürger treffen, sondern einige Branchen extrem belasten.

Vor allem im Bereich der Unternehmensbesteuerung hält die Spitzenorganisation der deutschen Steuerberater viele Änderungsvorschläge für systemwidrig, ökonomisch verfehlt oder verfassungsrechtlich bedenklich. Beispielsweise sollen Unternehmen, die darauf vertraut haben, ihr Körperschaftsteuerguthaben über den vollen Übergangszeitraum von 15 Jahren ausschöpfen zu können, rückwirkend durch die Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung bestraft werden. Dies führt bei den Unternehmen zu Verlust an Liquidität und Wirtschaftskraft und kann in einer Enteignung gipfeln, wenn im 15. Jahr nicht genug Ausschüttungsvolumen vorhanden ist. Einschneidende Belastungen sieht die Bundessteuerberaterkammer auch in der Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft und der Einschränkung der Verlustverrechnung. Eine Verrechnung von Verlusten ist nicht stets missbräuchlich, sondern eine Konsequenz des Leistungsfähigkeitsprinzips. Können wirtschaftliche Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden, werden Unternehmen durch den Entzug von Liquidität in die Insolvenz getrieben. Wer ist dann noch zur Übernahme von unternehmerischem Risiko, zu Existenzgründungen und Investitionen bereit?

Mit vielen neuen Vorschriften drohen durch das StVergAbG zusätzliches Steuerwirrwarr und mehr Bürokratie. Die Einführung eines umfassenden Kontrollmitteilungssystems, das im Zuge der Abschaffung der Spekulationsfristen in § 23 EStG geplant ist, würde Steuerpflichtige und Finanzverwaltung belasten. Eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge könnte stattdessen für Betroffene zur Vereinfachung führen und Kontrollmitteilungen überflüssig machen.

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz enthält zahlreiche Beispiele für rückwirkende Änderungen, die teilweise auf das Datum des Kabinettsbeschlusses abstellen. Dies lässt Steuerpflichtigen und ihren Steuerberatern gerade bei langfristig zu treffenden Entscheidungen im Bereich der Investitionsplanung oder der Unternehmensumstrukturierung keine Möglichkeit zur Reaktion. Nur die frühzeitige Ankündigung von Steueränderungen erlaubt Steuerpflichtigen und Steuerberatern, sich auf die weitere Entwicklung und die steuerlichen Rahmenbedingungen einzustellen und ihre wirtschaftlichen Entscheidungen anzupassen.

Die Bundessteuerberaterkammer ist die gesetzliche Spitzenorganisation der 21 Steuerberaterkammern bzw. bundesweit 71.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

NEWS TEILEN: