Stichtag 29. Februar: Sparzinsen rechtzeitig abheben
(Berlin) - Zu Beginn des Jahres lassen sich Sparer gerne ihre Zinsen gutschreiben. Was viele nicht wissen: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.
Bankkunden können vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also noch bis zum 29. Februar 2012 zusätzlich zu den 2.000 Euro die für das Jahr 2011 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.
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