Pressemitteilung |

Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen Parteienfinanzierungsgesetz

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD – früher Reichsbund) hat der CDU vorgeworfen, die Politikverdrossenheit vieler Bürger mit ihrem Entwurf zur künftigen Parteienfinanzierung auf die Spitze zu treiben. Es könne nicht angehen, dass die größte Oppositionspartei „fast missionarisch Betrug bei Sozialleistungen anprangert und bekämpft, aber gleichzeitig Verstöße gegen die Parteienfinanzierung ohne jede strafrechtlichen Konsequenzen hinnehmen will“, kritisierte SoVD-Vizepräsident Sven Picker. Wer sich selber bei millionenschweren Delikten einen Persilschein ausstelle, kleine Fische aber hartnäckig verfolge, mache sich in den Augen der Bürger völlig unglaubwürdig.

Der SoVD verurteile Betrug bei Sozialleistungen und begrüße deren konsequente Verfolgung und Bestrafung, betonte Picker. Was aber für den kleinen Mann gelte, müsse auch für Politiker gelten. Ansonsten würden Rechtsstaat und Demokratie unglaubwürdig. Picker forderte deshalb CDU/CSU und SPD auf, sich den Vorschlägen von FDP und Grünen anzuschließen und spürbare strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung zu akzeptieren. „Das erfordert allein schon die soziale Gerechtigkeit“, meinte der SoVD-Vizepräsident am 17. Juli 2001.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

NEWS TEILEN: