Streiks im Personenverkehr der Bahn und im Flugverkehr / Schlichtungsstelle Mobilität gibt Tipps für Reisende
(Berlin) - Nach den ersten Warnstreiks der Bahngewerkschaften GDBA und Transnet am heutigen Donnerstag (29. Januar 2009), drohen in den kommenden Tagen weitere Arbeitsniederlegungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn. Und auch bei einigen Fluggesellschaften sind für heute (29. Januar 2009) wieder Streiks angekündigt. Welche Rechte Bahn- und Flugreisende bei Verspätungen und ausgefallenen Zügen oder Flügen haben, darüber informiert die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität.
Aufgrund der Bahnstreiks rät die Schlichtungsstelle allen Reisenden, sich im Internet (www.bahn.de) oder kostenlos per Telefon (0800/ 0 99 66 33) bei der Bahn zu erkundigen, ob die gewünschte Verbindung angeboten wird. Alle, die bereits ein Ticket bei der Deutschen Bahn AG gekauft haben und die Reise aufgrund der Streiks nicht antreten, können sich diese Fahrkarten von der Deutschen Bahn zurückerstatten lassen. Dies trifft aus Kulanz auch für nicht erstattbare Tickets mit Zugbindung zu.
Im Falle einer Verspätung, durch die ein Anschluss verpasst wird, hat der Bahnkunde laut geltender Rechtslage folgende Möglichkeiten:
- auf Weiterfahrt verzichten, gebührenfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke;
- auf Weiterfahrt verzichten, kostenlos mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren;
- einen anderen Zug nehmen, die Deutsche Bahn hebt im Streikfall die Zugbindung auf, wodurch auch ein höherwertiger Zug genutzt werden kann.
Im Falle von Flugstreiks haben Passagiere laut Schlichtungsstelle Mobilität das Recht:
- auf eine Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze;
- auf sogenannte Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen, gegebenenfalls eine Hotelunterbringung, zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails;
- auf Rückerstattung der Ticketkosten - bei einer Annullierungen sofort; bei Verspätungen, wenn der Flug mindestens fünf Stunden verspätet ist. Wer von seinem Flug zurücktreten möchte, muss diesen Rücktritt aber auch erklären und in jedem Fall die Fluglinie informieren.
Die Frage, ob auch im Falle eines Streiks Ausgleichzahlungen zu leisten sind, ist umstritten. Während sich DB AG und Fluglinien auf höhere Gewalt berufen, geht die Schlichtungsstelle davon aus, dass höhere Gewalt nur etwas sein kann, das von außen auf das Unternehmen einwirkt und von diesem nicht zu kontrollieren ist. Dazu zählten Schneetreiben, Terrorwarnungen oder Fluglotsenstreiks, nicht aber Streiks von Piloten oder DB-Personal.
Bei Problemen können sich Reisende kostenlos an die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD wenden (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de).
Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband
Daniel Kluge, Pressesprecher
Kochstr. 27, 10969 Berlin
Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110
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