Streiks in der ev. Kirche: Keine Einigung bei Güteverhandlung / "Wer Löhne senkt, kann sich nicht zur streikfreien Zone erklären"
(Berlin) - In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Streiks in Einrichtungen des Diakonischen Werks ist die Güteverhandlung vor dem Bielefelder Arbeitsgericht heute (2. November 2009) ohne Ergebnis geblieben. Beide Seiten beharrten auf ihren Standpunkten.
Das Gericht muss jetzt in einem Kammertermin entscheiden, ob Gewerkschaften in kirchlichen Unternehmen zu Streiks aufrufen dürfen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat bereits in mehreren Einrichtungen der Diakonie erfolgreich zu Streiks aufgerufen, nachdem sich die Arbeitgeber geweigert hatten, Tarifverhandlungen mit ver.di zu führen. Zuvor waren die mehr als ein Jahr andauernden Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission, die in der evangelischen Kirche die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aushandelt, ohne Ergebnis geblieben.
ver.di-Vorstandsmitglied Ellen Paschke sagte, das Grundrecht auf Streik könne nicht durch das Kirchenrecht außer Kraft gesetzt werden.
Die Vorgehensweise der Arbeitgeber in der Diakonie unterscheide sich "in Nichts von der Umgangsweise anderer Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten". Die kirchlichen Einrichtungen könnten nicht den "biblisch gebotenen Dienst am Nächsten" als Argument gegen Streiks missbrauchen. "Die Angestellten in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen außerhalb der Kirchen leisten ebenfalls ihren Dienst am Nächsten und dürfen trotzdem streiken", sagte Paschke. "Wer wie die Unternehmen der evangelischen Kirche Löhne senkt sowie Betriebsteile ausgründet, kann sich nicht zur streikfreien Zone erklären." Auch die "von der Diakonie vorgeschobene Sorge um das Patientenwohl" ziehe nicht. Die Gewerkschaften böten bei Streiks in sensiblen Bereichen immer den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an und stellten so die notwendige Versorgung der Patienten sicher.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand
Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956