Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)
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Strom-KVG auf der Kippe? EU-Recht, Kartellamt und marktwirtschaftliche Prinzipien stehen in Widerspruch zu den Kraftwerksplänen der Bundesregierung

(Berlin) - Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist das Strom-VKG politisch und europarechtlich noch längst nicht abgeschlossen. Die entscheidende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Wettbewerbskommission steht weiterhin aus. Dabei muss die Erforderlichkeit und Geeignetheit des Instruments zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nachgewiesen werden. Eben diese sind laut einer heute präsentierten Studie von Connect Energy Economics nicht gegeben.

Gleichzeitig warnt das Bundeskartellamt ausdrücklich vor steigender Marktmacht einzelner Konzerne und fordert eine Begrenzung der Zuschlagsmengen. Ausgerechnet jene Konzerne wurden jedoch bereits bei der Ausgestaltung des Gesetzes gezielt um Stellungnahmen gebeten – offensichtlich unter anderem mit dem Ziel, Batteriespeicher faktisch von den Ausschreibungen auszuschließen.

Genau darin liegt dann auch eines der zentralen Probleme des Strom-VKG: Die Ausschreibungen diskriminieren Batteriespeicher und andere Flexibilitäten, obwohl diese in vielen Anwendungen deutlich kostengünstiger sein können als neue Gaskraftwerke.

Hinzu kommt, dass zugrunde liegende Kostenannahmen und Marktmodelle teils erheblich von realen Auktionsergebnissen in anderen EU-Staaten abweichen, wodurch die Gesamtkosten der anstehenden Ausschreibungen tendenziell unterschätzt werden.

Nicht zuletzt basiert die Debatte auf einem grundlegenden Missverständnis, was von interessierter Seite naturgemäß nicht aufgeklärt wird: Neue Kraftwerke refinanzieren sich nicht nur über wenige Hochpreisstunden in Knappheitssituationen. In der Realität erfolgt die Refinanzierung auch über den Terminmarkt. Kraftwerke verkaufen dort Strommengen Jahre im Voraus – selbst dann, wenn dieser Strom später aufgrund günstiger erneuerbarer Energien zum Lieferzeitpunkt faktisch gar nicht mehr produziert werden muss. Das häufig vorgebrachte Argument, Hochpreisstunden allein reichten zur Refinanzierung nicht aus, erweist sich damit als Strohmann.

Wer eine marktliche Refinanzierung neuer Kraftwerkskapazitäten im geltenden wettbewerblichen Marktsystem erreichen will, muss daher den Terminmarkt stärken. Genau hier setzt eine Absicherungspflicht an: Sie verpflichtet Lieferanten dazu, die von ihnen verkauften Strommengen frühzeitig am Terminmarkt abzusichern und schafft damit marktwirtschaftliche Investitionssignale ohne staatliche Förderung.

Die EU verlangt bei staatlichen Fördermechanismen grundsätzlich Technologieoffenheit. Genau deshalb bereiten Speicherbetreiber und Kanzleien bereits rechtliche Schritte gegen das geplante Strom-KVG vor. Die daraus resultierenden Unsicherheiten dürften den Ausbau steuerbarer Kapazitäten weiter verzögern. Mit einer Absicherungspflicht wäre das vermeidbar – schlicht deshalb, weil hier keine staatlichen Subventionen fließen und damit auch keine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich wären.

Nach alledem ist die Einführung einer Absicherungspflicht eine no reget Maßnahme die jetzt umso wichtiger wird. Einerseits damit die Versorgungssicherheit auch im Falle einer europarechtlichen Aufhebung des StromVKG gegeben sein wird. Andererseits , weil die ordnungspolitischen Sünden auch in Folge nicht als zentraler Kapazitätsmarkt fortgeschrieben werden sollten. Der umfassende Kapazitätsmechanismus sollte marktwirtschaftlich gestaltet werden, wie dies im Koalitionsvertrag vorgeschrieben ist und nicht durch dauerhafte Kapazitätsfördermechanismen, die fälschlicherweise als Kapazitätsmarkt geframt werden.

„Das Strom-KVG und der anschließende Kapazitätsmarkt drohen zu einem dauerhaften Kostenrisiko für Industrie und Verbraucher zu werden. Wer es mit Marktwirtschaft und unternehmerscher Verantwortung erstmeint kann keinen solchen Subventionsmechanismus etablieren. Die daraus folgende Sozialisierung der Risken passt nicht zum ordnungspolitischen Anspruch des Wirtschaftsministeriums“ sagt Robert Busch, Geschäftsführer des bne

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE), Markus Schleuning, Pressesprecher(in), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Telefon: 030 4005480

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