Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

Strukturreform der Verteilnetzentgelte notwendig

(Berlin) - Im kommenden Jahr werden die Verteilnetzgelte im Durchschnitt leicht sinken. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), erklärt dazu: "Von der aktuellen Entwicklung der Verteilnetzengelte dürfen wir uns nicht blenden lassen: Einerseits wird ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Netzentgelte ausgelagert und über eine neue Umlage vorrangig auf die Haushaltskunden verlagert. Zudem wird durch die Kreation einer neuen Umlage das völlig verfehlte Phänomen des Umlagen-Pancakings auf den Strom weiter verschärft."

Das Energiedienstleistungsunternehmen ene't GmbH hat am 15.10.2018 eine Analyse der Verteilnetzentgelte veröffentlicht, welche die bisher veröffentlichten Entgelte für über 77 Prozent der bundesdeutschen Fläche betrachtet. Dabei zeigt die Untersuchung u.a. am Beispiel eines Haushalts mit einem Jahresstrombedarf von 3.200 Kilowattstunden auf, in welchen Netzgebieten es zu deutlichen Anpassungen der Verteilnetzentgelte nach oben oder unten kommt: Die Analyse hat sinkende Entgelte in 7.364 und damit fast zwei Dritteln aller Postorte beobachtet, unveränderte in 28. Dabei ist allerdings zu beachten, dass alle bisher veröffentlichten Entgelte den Status "vorläufig" haben und die verantwortlichen Netzbetreiber die Höhe der Verteilnetzentgelte noch bis zum Jahreswechsel ändern können.

Verteilnetze haben Schlüsselrolle für die Sektorenkopplung

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung von Ökostrom fürs Heizen und für die Mobilität machen es notwendig, dass das Stromnetz weiter ausgebaut wird. Hierbei kommt den Verteilnetzbetreibern eine Schlüsselposition zu: An das Verteilnetz sind sowohl die meisten Erneuerbare-Energien-Anlagen angeschlossen, als auch die für die Sektorenkopplung dienlichen Wärmepumpen, Elektromobile und Power-to-X-Anlagen. Betrieb, Wartung und Ausbau des Verteilnetzes finanzieren die Stromkunden über die Netzentgelte, die Teil des Strompreises sind.

Reform der Netzentgeltstruktur notwendig

"Es ist Zeit für eine Strukturreform der Verteilnetzentgelte, damit Flexibilisierung nicht behindert wird und die erwünschte Eigenerzeugung nicht zu Verwerfungen in der Kostenverteilung führt", erklärt bne-Geschäftsführer Busch. Derzeit ergeben sich die Verteilnetzentgelte für Gewerbekunden aus einer Kombination aus Arbeitspreis und Leistungspreis; für private Kunden fällt eine Kombination von Grundgebühr und Arbeitspreis an. Stattdessen schlägt der bne ein fixes Netzanschlussentgelt als Infrastrukturbeitrag der Liegenschaft vor. So gelingt es, dass Stromkunden genau die Kosten tragen, die sie durch die Beanspruchung des Netzes auch hervorrufen. "Die Nutzung des Verteilnetzes erhält somit einen Preis, der es ermöglicht, die Nachfrage flexibel an dem Angebot aus erneuerbarer Erzeugung anzupassen", führt bne-Geschäftsführer Busch aus. Ergänzend wird ein Preissystem benötigt, das Stromverbraucher belohnt, die sich künftig netzdienlich verhalten und so die Kosten deutlich zu senken. Für einen solchen Flexibilitätsmechanismus ist die zukünftige Umsetzung der Verordnungsermächtigung des § 14a EnWG und die Neuausrichtung der § 19 Abs.2 S.1 StromNEV (atypische Netznutzung) und § 19 Abs.2 S.2 StromNEV ein wichtiger Schritt nach vorne. Mit klug gesetzten Rahmenbedingungen lassen sich Verwerfungen für einzelne Verbrauchsgruppen und Brüche für die Netzbetreiber vermeiden.

Offshore-Umlage erschwert Anreiz für netzdienliches Verhalten

2019 wird es eine weitere Komponente des Strompreises geben: Die sogenannte Offshore-Netzumlage. Damit zahlen alle Stromkunden jetzt die gesamte Netzanbindung der Windparks auf hoher See gesondert. Bisher waren diese Kosten im Preisbestandteil "Übertragungsnetzentgelt" enthalten gewesen. Im kommenden Jahr wird dieser Preisbestandteil als separate Umlage ausgewiesen und 0,416 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Umlage betrifft vor allem private Stromkunden, da viele Industriekunden weitestgehend von der Umlage befreit sind. bne-Geschäftsführer Busch kritisiert die neue Umlage: "Um netzdienliches Verhalten anzureizen, sollten Stromkunden die Netzkosten entsprechend ihrer Netznutzung tragen. Doch die Offshore-Netzumlage geht genau in die falsche Richtung und ist eine Umverteilungsmaschine zu Lasten privater Stromverbraucher."

Das Marktanalyseunternehmen ene't GmbH hat am 15.10.2018 eine Analyse veröffentlicht, welche die bisher veröffentlichte Entgelte für über 77 Prozent der bundesdeutschen Fläche betrachtet: https://www.enet.eu/newsletter/sinkende-strompreise-dank-sinkender-entgelte

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Pressestelle Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

(df)

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