Pressemitteilung | Deutsches Studierendenwerk

Studiengebühren: Länder müssen Sozialverträglichkeit gewährleisten

(Berlin) - Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht am 26. Januar die Einführung von Studiengebühren erlaubt hat. „Wir befürchten, dass Studiengebühren gerade auf Studierwillige aus einkommensschwachen und Mittelstands-Familien abschreckend wirken und die soziale Selektion im deutschen Hochschulwesen weiter verschärfen“, sagt Rinkens. Der DSW-Präsident begrüßt allerdings, dass das Urteil dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse Rechnung trägt und dem Bund für den Fall doch übergreifende Kompetenzen in der Hochschulpolitik zubilligt, dass die Rechts- oder Wirtschaftseinheit gefährdet ist – was das Bundesverfassungsgericht zurzeit nicht als gegeben sieht. „Mit anderen Worten: Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, darf der Bund wieder aktiv werden“, kommentiert Rinkens, „wenn also die Einführung von Studiengebühren in Zukunft jene negativen Folgen haben sollte, die wir befürchten, müsste wieder der Bund regelnd eingreifen.“ Jene Bundesländer, die Studiengebühren erheben wollen, ruft Rinkens dazu auf, tragbare und sozialverträgliche Finanzierungsmodelle vorzulegen. Rinkens wörtlich: „Das BAföG muss aber unangetastet bleiben. Es hat sich als Instrument der Studienfinanzierung bewährt und nachweislich die Bildungsbeteiligung einkommensschwacher Schichten gefördert.“ Es könne insbesondere nicht sein, dass über das BAföG, das vom Bund und allen Ländern getragen wird, wiederum die Studiengebühren einzelner Bundesländer finanziert werden. „Es wäre sinnvoller, dann gleich alle BAföG-Empfänger von den Studiengebühren zu befreien“, so Rinkens. „Was wir brauchen, um mehr junge Menschen zu einem Studium zu motivieren, ist aber vor allem eine bundesweit verbindliche, einheitliche Regelung“, mahnt Rinkens, „Bund und Länder müssen eine gemeinsame Linie finden.“

Das Wort von der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren sei rasch gesprochen, meint Rinkens, „wie sieht die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren aber konkret aus?“ Das Deutsche Studentenwerk fordert Bund und Länder auf, folgende Grundsätze einzuhalten: Chancengleichheit sichern: Vier Fünftel aller Kinder aus einkommensstarken Haushalten studieren, aber nur ein Zehntel aus einkommensschwachen Familien. Diese soziale Schere bei der Bildungsbeteiligung darf durch Studiengebühren nicht noch weiter aufklaffen. Wer die nötige Begabung mitbringt, soll überall in Deutschland studieren können – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

Bundesweit einheitliche Regelung: Das Deutsche Studentenwerk fordert eine bundesweite Obergrenze von allerhöchstens 500 Euro im Semester, um die finanzielle Belastung für Studierende und insbesondere deren Eltern zu begrenzen. Wie schon jetzt beim BAföG, muss der Kreditanteil bei der Studienfinanzierung auch in Zukunft auf 10.000 Euro gedeckelt werden, sonst stehen die Hochschulabsolventen in der Existenz- und Familiengründungsphase vor einem Schuldenberg.

Studentische Mobilität gewährleisten: Ohne ein einheitliches Vorgehen der Länder und der Hochschulen entstünde ein Wildwuchs unterschiedlichster Gebührensätze. Die Mobilität der Studierenden wäre gravierend eingeschränkt – ausgerechnet zu einer Zeit, wo mit dem so genannten „Bologna-Prozess“ ein einheitlicher Hochschulraum Europa entsteht.

Keine Gebühren für Bedürftige: Wer unter erschwerten Bedingungen studiert, etwa über ein sehr geringes Einkommen verfügt oder Kinder zu versorgen hat, soll keine Studiengebühren bezahlen müssen. Eine solche Härtefallregelung muss auch Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit berücksichtigen.

Freiheit der Berufswahl sichern: Werden doch unterschiedlich hohe Studiengebühren erhoben und steht den Studierenden gleichzeitig kein ausreichendes Studienfinanzierungssystem zur Verfügung, sieht das Deutsche Studentenwerk die Freiheit der Berufswahl in Gefahr.

„Wenn man in Zukunft schon Gebühren von den Studierenden verlangt, dann müssen diese auch wirklich den Hochschulen zugute kommen und dürfen nicht in den Länderhaushalten versickern“, fordert Rinkens. „Parallel zu Studiengebühren müssen die Länder ihre Zuschüsse an die Hochschulen für eine nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen ausweiten.“

Rinkens resümiert: „Wir befürchten, dass Studiengebühren die soziale Selektion verschärfen. Wenn sich allerdings einige Länder für Studiengebühren entscheiden, dann wollen wir unsere Kompetenz bei der Studienfinanzierung einbringen und aktiv an der Ausgestaltung eines zukünftigen Studienfinanzierungssystems mitwirken. Die Studentenwerke werden sich massiv dafür einsetzen, dass der Rede von der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren auch Taten folgen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V. Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Telefon: 030/297727-0, Telefax: 030/297727-99

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