Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

Süßwarenhersteller können nicht dauerhaft mit Notfallmaßnahmen der EU-Kommission arbeiten / Zuckerquote im Jahr 2015 endgültig abschaffen

(Bonn) - Am 15.11.2011 lud der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) zu seinem jährlich stattfindenden Parlamentarischen Abend in Straßburg ein. Schwerpunktthema war in diesem Jahr die Reform der Europäischen Zuckermarktregelung ab 2015.

Der BDSI begrüßt ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission, das starre Quotensystem der Europäischen Zuckermarktordnung im Jahr 2015 auslaufen zu lassen. Die Politik muss nun schnellstmöglich den Übergang von einem planwirtschaftlichen zu einem wettbewerbsorientierten Zuckermarkt gestalten. Hierfür ist vor allem ein verbindliches Enddatum der Zuckerquote unverzichtbar, um Planungs- und Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten zu gewährleisten.

Weiterhin muss die derzeit auf mittlerweile nur noch rund 80 Prozent der Eigenversorgung begrenzte Produktionsmenge an europäischem Rübenzucker durch geeignete kurzfristige und flexible Maßnahmen deutlich angehoben werden. "Die Süßwarenindustrie kann nicht dauerhaft von Notfallmaßnahmen leben, wir brauchen einen funktionierenden Markt mit ausreichender Zuckerversorgung zu vernünftigen Preisen", brachte Dr. Dietmar Kendziur, Vorsitzender des BDSI, die Anliegen der Süßwarenindustrie auf den Punkt. "Unsere Unternehmen bekommen trotz einer Rekordernte in Folge der Quote nicht genug Zucker, stehen ohne alternative Bezugsquellen vom Weltmarkt da und sind drastischen Preissprüngen ausgesetzt. Und: Diese Situation kann sich bei hohem Weltmarktpreis jederzeit wiederholen."

Nach Ansicht der Süßwarenindustrie reicht die Abschaffung des Quotensystems alleine jedoch nicht aus, um den Zuckermarkt zukunftsfähig zu machen. Auch der Zollsatz für Weißzucker muss dringend gesenkt werden.

Zwar wurde bei der letzten Reform von 2006 der europäische Referenzpreis für Weißzucker reduziert, der Zollsatz jedoch nicht angepasst. Dieser muss jetzt abgesenkt werden. Zusätzlich müssen bei bilateralen Handelsabkommen auch zollfreie Einfuhrkontingente für fertig raffinierten Weißzucker für die Lebensmittelindustrie vereinbart werden.

Als Gastredner stand Prof. Dr. Bernhard Brümmer, Georg-August-Universität Göttingen, den Abgeordneten mit seiner Expertise zur Verfügung. Unter dem Titel "Perspektiven für den EU-Zuckermarkt nach Abschaffung der Quotenregelung" setzte er sich in seinem Vortrag vor allem mit der Frage auseinander, wie sich die Sicherung des Rübenanbaus in Europa mit Wettbewerb im Zuckermarkt vereinbaren lässt. Nach Einschätzung von Prof. Brümmer sind die Schaffung von mehr Wettbewerb einerseits und die Sicherung des Zuckerrübenanbaus andererseits keine unüberbrückbaren Gegensätze. Eine Abschaffung der Quote werde entgegen der Befürchtungen der Zuckerrübenanbauer nicht zu einer Reduzierung der Anbaufläche, sondern sogar zu einer Ausweitung der Zuckerproduktion in klimabegünstigten Standorten führen. Hierzu zählten in Europa vor allem Deutschland, Frankreich, Polen und die Beneluxländer, so Brümmer.


Zum Hintergrund:
Die aktuelle Unterversorgung mit Zucker führt dazu, dass die Verarbeitungsunternehmen derzeit trotz einer Rekordernte kaum Zucker über die bestehenden Kontrakte hinaus erhalten oder mit Preissprüngen konfrontiert sind, die die Existenz insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen bedrohen könnten. Auch mussten Süßwarenhersteller teilweise aufgrund von Zuckermangel sogar Exportaufträge ablehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Dr. Torben Erbrath, Geschäftsführer, Pressesprecher(in) Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: (0228) 26007-0, Telefax: (0228) 26007-89

(cl)

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