Pressemitteilung | Systemische Gesellschaft - Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.
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Systemische Therapie muss Kassenleistung werden

(Berlin) - Die Systemische Therapie muss endlich Kassenleistung werden. Dies forderte heute die Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG) Dr. rer. nat. Dipl.- Psych. Ulrike Borst in Berlin bei einer Pressekonferenz der Systemischen Gesellschaft. "Bereits vor zehn Jahren hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie die Wirksamkeit Systemischer Therapie bestätigt. Auch die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Jahr 2017 fiel positiv aus.

In sieben Diagnosebereichen wurde der Nutzen festgestellt, nur drei braucht es, um laut G-BA Richtlinie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden. Trotzdem müssen wir um die Zulassung als weiteres psychotherapeutisches Verfahren kämpfen. Es wird den betroffenen Menschen ein gutes, wirksames Verfahren vorenthalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss endlich das Verfahren in den Kassenkatalog aufnehmen."

Was ist anders bei der systemischen Therapie? Dipl.-Psych. Sebastian Baumann, Vorstandsbeauftragter Psychotherapie der SG erklärt: "Systemische Therapie ist ein weltweit eingesetztes Psychotherapieverfahren. Es wird sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen erfolgreich angewendet. Diese Therapieform wirkt schnell und erfolgreich, weil sie auf die persönlichen Stärken und Ressourcen und auf Lösungen und Ausnahmen von Problemen fokussiert. Sie wirkt nachhaltig und hat einen nachweisbaren Langzeiteffekt, dies gilt sowohl für besonders häufige Störungen, wie Depression und Angststörungen, als auch für besonders schwere Störungen, wie Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen, oder Essstörungen. Sie wirkt auch bei psychischen Störungen, die Aufgrund einer somatischen Grunderkrankung auftreten, wie Krebs, Diabetes oder Schmerz.

Die Anzahl der notwendigen Sitzungen ist dabei vergleichsweise gering. D.h. es ist relativ günstig und spart Kosten im System. Das besondere ist die Einbeziehung relevanter Bezugspersonen in die Therapie wie Partnerinnen und Partner sowie Familienmitglieder. Systemische Therapie arbeitet vermehrt im Mehrpersonen-Setting. Sie überwindet Systemgrenzen zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Schule und Justiz durch ihre konsequente Orientierung an der Kooperation aller Beteiligten."

"Wir erwarten vom G-BA, dass zeitnah noch in diesem Jahr eine positive Entscheidung herbeigeführt wird", betonte die Vorsitzende Borst. "Die besondere Form der Psychotherapie mittels systemischen Vorgehens ist für viele Betroffene der richtige Weg, um ihr Leid zu mindern. Die Systemische Therapie (ST) ist neben den drei bereits in der Richtlinientherapie zugelassen Verfahren (psychoanalytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie) eine wirksame und wichtige Ergänzung der zur Verfügung stehen Verfahren. Die ST ist durch ihre Form besonders auch für sonst schwierig zu erreichende Gruppen ein sinnvolles und sehr hilfreiches Verfahren."

"Wir wollen keine Ausweitung kassenfinanzierter Psychotherapien, sondern eine für die betroffenen Menschen sinnvolle Wahlmöglichkeit im System der vertragsärztlichen Versorgung erreichen. Es ist völlig unverständlich, wieso die anstehende Genehmigung sich so lange verzögert. Statt der vorgesehenen drei Jahre geht die Entscheidungsfindung im G-BA nun schon ins sechste Jahr", bemerkte Sebastian Baumann.

Quelle und Kontaktadresse:
Systemische Gesellschaft, Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V. Pressestelle Brandenburgische Str. 22, 10707 Berlin Telefon: (030) 53 69 85 04, Fax: (030) 53 69 85 05

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