Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall bestätigt / AMP begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall
(Berlin) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. März 2006) in Erfurt die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) bestätigt. Damit geht ein jahrelanges Verfahren zu Ende, das auch in der Branche der Personaldienstleister für Unruhe gesorgt hatte.
Der geschäftsführende Vorstand des AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.), begrüßte in Berlin diese Entscheidung des BAG. „Auf dieses Urteil hatten wir gesetzt. Nun wird auch in unserer Branche endlich Ruhe einkehren und die Stimmen verstummen, die immer wieder versucht haben, das Verfahren der IG Metall gegen die CGM zu instrumentalisieren und die Unternehmen und Kunden der Zeitarbeitsbranche zu verunsichern.“ Nach diesem Urteil könne niemand mehr behaupten, die christlichen Tarifverträge in der Zeitarbeit seien nicht sicher.
Wichtig sei an der Entscheidung, wie der AMP-Vorstandssprecher Peter Mumme betonte, auch, dass das BAG die Koalitionsfreiheit gestärkt habe. „Damit hat sich nun der DGB schon das zweite Mal eine blutige Nase geholt bei dem Versuch, die für ihn unliebsame Konkurrenz vom Markt zu drängen. Vielleicht wird der DGB nach den verlorenen Verfahren gegen CGM und DHV (Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband) jetzt endlich klüger.“
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP)
Pressestelle
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Telefon: (030) 206098-0, Telefax: (030) 206098-11
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