Tariftreue öffentlicher Auftraggeber europarechtskonform
(Frankfurt am Main) - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sieht ihre Forderung nach Tariftreuegesetzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestärkt. Der europäische Generalanwalt Yves Bot hatte gestern klargestellt, dass das niedersächsische Tariftreuegesetz nicht gegen Europarecht verstößt. Das Oberlandesgericht Celle hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Vereinbarkeit mit EU-Recht vorgelegt, nachdem ein betroffener Unternehmer geklagt hatte.
Die Klarstellung bringt neuen Schwung in die Diskussion um eine sozialverträgliche Auftragsvergabe. Sie ist ein europäisches Votum für die Tariftreue, sagt Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG BAU.
Das niedersächsische Vergabegesetz verpflichtet Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, ihren Beschäftigten den Tariflohn und nicht lediglich den Mindestlohn - zu bezahlen. Durch adäquate Bezahlung wird die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion auf diesem Sektor gerecht, betont IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel.
Aktuell sind die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz dabei, Tariftreuegesetze einzuführen. Das Gesetz für Hessen soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein verfügen bereits über Tariftreuegesetze.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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