Tarifverhandlungen für Ärzte an Universitätskliniken starten am 29. Januar in Berlin
(Berlin) - Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder beginnen die Tarifverhandlungen für die rund 22 000 Ärzte an den Universitätskliniken am 29. Januar in Berlin. Der MB fordert für die Ärzte eine Einkommenssteigerung von im Durchschnitt rund neun Prozent. Zudem strebe die Ärztegewerkschaft, die im Jahr 2006 den ersten arztspezifischen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst abschlossen hat, eine sofortige Anhebung der Ostgehälter auf Westniveau und eine deutliche Erhöhung der Zeitzuschläge für Überstunden, Samstags- und Nachtarbeit an. "Der Marburger Bund ist zu fairen und konstruktiven Verhandlungen im Sinne beider Tarifpartner bereit", erklärte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.
Voraussetzung für eine zügige Einigung sei allerdings, dass die Bundesländer den erheblichen Nachholbedarf bei den Gehältern der Universitätsärzte akzeptierten. Deren Einkommen stagnierten nämlich seit dem Jahr 2003. Der erste arztspezifische Tarifabschluss im Jahr 2006 habe lediglich die Gehaltskürzungen der vergangenen Jahre, die durch Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich sowie Kürzung des Weihnachts- und Streichung des Urlaubsgeldes resultierten, aufgefangen. Unterdessen habe der MB jedoch mit den kommunalen und privaten Krankenhäusern ein spürbares Gehaltsplus für Ärzte tarifiert. So werde beispielsweise ein Assistenzarzt beim privaten Klinikbetreiber Helios ab Mai sieben Prozent mehr verdienen als sein Kollege an der Universitätsklinik. Noch größer sei der Gehaltsunterschied im Ausland. Im Schnitt würden in den Niederlanden rund 35 Prozent, in Großbritannien zirka 40 Prozent und in Norwegen bis zu 60 Prozent mehr verdient. Henke: "Unser Ziel sind nicht nur leistungsgerechte Ärzteeinkommen, sondern auch mehr Wettbewerbsfähigkeit der Universitätskliniken durch bessere Arbeitsbedingungen."
Als weitere Ziele nannte der Marburger Bund die Einbeziehung aller Ärzte in den Geltungsbereich des arztspezifischen Tarifvertrages. Bisher seien davon nur Ärzte erfasst, die überwiegend in der Patientenversorgung tätig seien. So blieben beispielsweise Rechtsmediziner, Betriebsärzte und vorwiegend wissenschaftlich oder in vorklinischen Fächern tätige Ärzte ausgeschlossen.
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