Tarifverträge gelten für alle Ärzte - auch für ausländische Ärzte mit Berufserlaubnis / Marburger Bund weist Forderung des Klinik-Konzerns Asklepios zurück
(Berlin) - Die Verhandlungskommission des Marburger Bundes hat die Tarifverhandlungen mit der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH unterbrochen. Vor weiteren Gesprächen soll der aktuelle Stand der Verhandlungen zunächst in den Tarifgremien des MB beraten werden. Die Arbeitgeberseite stellte zwar in einem ersten Angebot lineare Gehaltserhöhungen von 2,0 Prozent für ein Jahr und weitere 2,3 Prozent für ein weiteres Jahr in Aussicht, blieb damit aber deutlich unter den Vorstellungen des Marburger Bundes, der in dieser Tarifrunde eine lineare Steigerung der Gehälter um 5,5 Prozent sowie die Schaffung je einer weiteren Stufe in den Entgeltgruppen 3 (Oberarzt) und 4 (Chefarzt-Stellvertreter) fordert. Die Tarifforderung des MB trägt auch dem hervorragenden Wirtschaftsergebnis des Unternehmens Asklepios Rechnung. Der Marburger Bund fordert auch eine bessere Bewertung der Arbeit zu ungünstigen Zeiten sowie die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit. Diese Bewertung liegt mit gegenwärtig 75 Prozent weit unter dem Niveau der meisten vom Marburger Bund abgeschlossenen Tarifverträge.
Völlig inakzeptabel ist die Gegenforderung der Arbeitgeberseite, dass Ärztinnen und Ärzte mit einer Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung nicht mehr unter den Tarifvertrag fallen sollen. "Die Tarifverträge des Marburger Bundes müssen für alle Ärzte gleichermaßen zur Anwendung gelangen, unabhängig davon, wo sie ihre Ausbildung genossen haben. Solange eine Zulassung zur Heilkunde im Rahmen der Bundesärzteordnung erfolgt ist und eine Mitgliedschaft in der zuständigen Ärztekammer besteht, müssen auch die gleichen Arbeitsbedingungen gelten", sagte der Verhandlungsführer des Marburger Bundes Rolf Lübke.
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