Telefonspam - Maßnahmenpaket der Bundesregierung bestätigt DDV-Positionen
(Wiesbaden) - Der Deutsche Direktmarketing Verband DDV sieht sich durch das gestern (11. März 2008) von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer vorgestellte Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung in seinen Positionen bestätigt. So wurde die im Vorfeld von den Verbraucherverbänden, dem BÜNDNIS 90/Die Grünen und von Horst Seehofer selbst geforderte Einführung einer Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die durch unlautere Telefonie zustande gekommen sind, im aktuellen Maßnahmenpaket nicht mehr aufgegriffen. Der DDV hatte sich seit Monaten vehement gegen diese Forderung ausgesprochen.
Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Politik sich nach langen, teilweise irreführenden Diskussionen zu einem sinnvollen Verbraucherschutz entschlossen hat. Eine Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit mündlich geschlossener Verträge hätte den Begriff „Verbraucherschutz“ ad absurdum geführt.“ So wäre die ganze Beweislast über die Unlauterkeit und damit über die Unwirksamkeit des Vertrages dem Bürger aufgebürdet worden.
Gegen die in dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Brigitte Zypries und Horst Seehofer vorgestellten Regelungen wie z.B. eine Untersagung der Rufnummernunterdrückung hat der DDV keinerlei Einwände. Patrick Tapp: „Diese Maßnahmen spiegeln unseren Anspruch an eine hohe Transparenz und Qualität unserer Leistungen.“
Seine Position bezüglich einer Einführung des Bußgeldes bei Telefonspam, die auch in dem aktuellen Maßnahmenpaket aufgeführt ist, hat der Verband bereits mehrfach deutlich gemacht. So hält der Verband ein Bußgeld für unnötig, die Beibehaltung des bestehenden Klageverfahrens im Rahmen eines Ordnungsgeldverfahrens sei der einzig sinnvolle Schutz vor Telefonspam. Patrick Tapp: „Entsprechende Urteile aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass das Ordnungsgeld funktioniert, wenn Richter den Rahmen von bis zu 250 000 Euro auch wirklich bereit sind, auszuschöpfen. Ordnungsgelder in Höhe von mehreren hunderttausend Euro können nachhaltige Störer abschrecken, weil sich das Vertriebsinstrument Telefon bei den üblichen niedrigen Margen dann nicht mehr lohnt.“
Dem Maßnahmenpaket zufolge sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig lediglich mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Tapp: „Wir fragen uns, ob es der Politik mittlerweile nicht hinreichend bekannt sein sollte, dass sich der Bürger ungern mit hohlen Worten an der Nase herumführen lässt. Beide Minister lassen vollkommen offen, woher sie das Geld oder das Personal nehmen wollen, im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe nun Telefonspam auch tatsächlich zu verfolgen. Warum das Ordnungsgeld, das nachweislich funktioniert, gegen etwas ausgetauscht werden soll, das nicht realisierbar ist, mag man nur erklären können, wenn man in der Logik der Politik denkt.“
Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
Pressestelle
Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99
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