Telemedizin: Der Gesetzgeber schafft Tatsachen
(Berlin) - Nachdem viele Jahre lang in punkto Telemedizin wenig passiert ist, schafft der Gesetzgeber nun Tatsachen: Im Januar dieses Jahres hat die elektronische Gesundheitskarte die alte Krankenversichertenkarte endgültig abgelöst. Wenig später folgte der Gesetzentwurf zum E-Health-Gesetz. Die aktuelle Ausgabe der FVDZ-Publikation "Der Freie Zahnarzt" (DFZ) befasst sich mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur und den Konsequenzen für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte. Befürworter wie Kritiker aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen kommen ebenfalls zu Wort.
Das Patientenrechtegesetz ist zwei Jahre alt geworden. Anhand von Fallbeispielen beleuchtet der DFZ, welche Rechte Patienten haben und worauf Zahnärzte sich in der Praxis einstellen sollten.
Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro
Auguststr. 28, 10117 Berlin
Telefon: (030) 243427-0, Fax: (030) 243427-67

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