Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Terrorismus: BFB begrüßt Bekämpfung der Geldwäsche

(Brüssel) - Zu den Beschlüssen des ECOFIN-Rates vom 22. September 2001 in Brüssel erklärt der BFB: „Der BFB begrüßt, dass sich die Finanzminister der EU erneut mit der Geldwäsche im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung befasst haben.“

Die Erklärungen zeigen, dass die Minister nunmehr langsam zu den wirklichen Schauplätzen der Geldwäsche vordringen. Für die Freien Berufe ist unverständlich, dass die Finanzminister mit Ihrem Entwurf zu einer Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche weit in fundamentale Bürgerrechte einschneiden wollten, obwohl Sie die jetzt offenbarten Vollzugsdefizite kannten und nicht abgestellt haben. Der von Reuters gemeldete Entschluss, sich über die Fortschritte bei der Umsetzung der UN Resolution 1333 (Einfrieren der Bankguthaben der radikalislamischen Taliban) unterrichten zu lassen, offenbart ebenso wie die vom österreichischen Finanzminister Grasser geforderten Berichte über Umsetzungsdefizite beim bestehenden Recht, die Bereitschaft, vor der Beseitigung von Vollzugsdefiziten durch Regelverschärfungen Pseudoaktivität durch neue Richtlinien vorzuspiegeln.

Der BFB fordert unter Berufung auf die Aussagen des Deutschen Bundeskanzlers in seiner Ansprache im Deutschen Bundestag am 12.9.2001, dass auch die EU den Rechtsstaat nicht abschafft mit ihren Versuchen, ihn zu verteidigen. Es muss Einvernehmen erhalten bleiben über diesen zentralen Grundsatz der westlichen Zivilisation.

Die Drohung der EU Finanzminister in Richtung Europa Parlament, die vorgeschlagene Geldwäscherichtlinie als nationale Gesetze auch ohne Zustimmung des EU Parlamentes zu verabschieden, geht ins Leere. Sie passt ins Bild kenntnislosen Aktionismusses. Die Regelungen in den einzelnen Staaten sind jetzt schon so verschieden, wie die Tätigkeiten der Berufe derjenigen, die sie zur Meldung und Mitteilung verpflichten. Jetzt zeigt sich einmal mehr, dass in den EU Staaten unter gleichen Berufsbezeichnungen sehr verschiedene Tätigkeiten jeweils zusammengefasst sind.

Die Freien Berufe müssen als ein Eckstein der Freiheitlichen Gesellschaft in Ihrer Funktion als Bürgervertraute erhalten bleiben. Es muss der Großmutter, die ihre Spargroschen im kleinen Walsertal vor der deutschen Zinsabschlagsteuer in Sicherheit gebracht hat, möglich bleiben, mit Hilfe des guten Rates ihres Steuerberaters in die volle Legalität zurückzufinden.

Selbstanzeige, tätige Reue, strafbefreiender Rücktritt von der Tat nach fachkundigem Rat sind wichtig, um eine Grauzone bürgerlicher Illegalität auszutrocknen. Auch für anwaltliche Tätigkeiten, in verschiedenen Beratungs- und Verfahrensstadien, die in der Praxis logisch miteinander verbunden sind, ist der Vertrauensschutz unerlässlich. Gleiches gilt für die Sozietätsfähigkeit der Freien Berufe.

Die EU Kommission sollte deshalb gemeinsam mit dem Ministerrat zu einem tätigkeitsbezogenen Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung zurückkehren, z.B. der Meldepflicht für alle Finanzvermittlungsgeschäfte oder Meldepflicht für Treuhandgeldanlagen soweit verdächtig. So wäre wirksame Prävention in kürzester Zeit umzusetzen, unter Wahrung der Bürgerrechte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030/2844440 Telefax: 030/28444440

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