Pressemitteilung |

Tiermehlverbot befristet verlängert

(Bonn) - Das europaweite Verfütterungsverbot für Tiermehl an Schweine, Fische und Geflügel soll verlängert werden. Darauf verständigte sich der EU-Agrarministerrat in Luxemburg am 19. Juni 2001. Die deutsche Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, die Verfütterung von Tiermehl generell und dauerhaft zu verbieten.

Der Kommissionsplan sieht neben der vorläufigen Verlängerung auch vor, Ausnahmen zuzulassen. Damit wird das Tiermehlverbot nun an zukünftige BSE-Risikoeinstufungen für die einzelnen Mitgliedsstaaten geknüpft. Ausnahmen könnten danach für Länder gelten, in denen es bislang keine BSE-Fälle gegeben hat oder deren BSE-Risiko als gering betrachtet wird.

Das wegen der BSE-Krise beschlossene Verbot sollte ursprünglich Ende Juni auslaufen. An Wiederkäuer darf Tiermehl seit 1994 nicht verfüttert werden. An dem generellen Tiermehlverbot in Deutschland ändert sich mit der neuen Regelung nichts. Allerdings müsste die Bundesregierung im Zuge des EU-Binnenmarktes den Import von Schweinen, die in anderen EU-Staaten gemäß den EU-Bestimmungen mit Tiermehl gefüttert worden sind, zulassen.

Die Agrarminister verständigten sich außerdem darauf, dass zukünftig nur noch solche Tierprodukte zu Tiermehl verarbeitet werden dürfen, die auch für die menschliche Ernährung geeignet sind. Das heißt, das kranke oder gefallene Tiere zukünftig aus der Nahrungskette entnommen und gesondert beseitigt werden müssen. Darüber hinaus wurde gefordert, die Verfütterung von Tiermehl innerhalb von Tierarten zu verbieten. Danach darf z.B. Tiermehl, das aus Schweinen gewonnen wurde, nicht mehr an Schweine verfüttert werden. Die EU-Kommission muß den Beschlüssen noch zustimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

NEWS TEILEN: