Pressemitteilung | Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Tierschutz-Verbandsklage: Bremen diskutiert Klagerecht für Tierschutzorganisationen

(Aachen) - Am 13. September berät die Bremische Bürgerschaft über die Einführung der so genannten Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene.
Der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag gesteht anerkannten Tierschutzorganisationen ein direktes Klagerecht vor Gericht zu.
Damit könnten diese Organisationen u. a. die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen überprüfen lassen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Tierschutz-Verbandsklage für dringend notwendig und hat an die Fraktionen im Landtag appelliert, den Antrag zu unterstützen.

"Wir wollen als Anwalt der Tiere direkt vor Gericht gehen können, damit das den Tieren auf dem Papier zugestandene Recht auch endlich eine echte Chance auf Durchsetzung erhält", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Tierrechtsverbandes, "Jetzt haben wir die unerträgliche Situation, dass wir bei Missständen lediglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten können, die jedoch die Verfahren fast immer zu Ungunsten der Tiere einstellt.
Tiernutzer hingegen können gegen ein vermeintliches Zuviel an Tierschutzauflagen durch alle Instanzen klagen".

So kämpft der Bundesverband Menschen für Tierrechte zielstrebig dafür, dass Tiere einen gesetzlichen Vertreter erhalten. Nachdem die bundesweite Einführung der Tierschutz-Verbandsklage Ende 2004 im Bundesrat keine Mehrheit fand, seien zunächst die Bundesländer gefordert, sie auf Landesebene einzuführen. Wenn das kleinste Bundesland jetzt den Anfang mache, könnte dies in anderen Bundesländern eine Initialzündung auslösen.

Bislang haben sich in Bremen vor allem die CDU-Abgeordneten gegen die Tierschutz-Verbandsklage ausgesprochen, ohne dies edoch sachlich zu begründen, so der Bundesverband. Der Verband hat hingegen eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme an die Bremer Fraktionen sowie den Bürgermeister geschickt, aus der die zwingende Notwendigkeit hervorgeht, Tierschutzverbände mit diesem Klagerecht auszustatten. "Das Verbandsklagerecht ist kein Novum, im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht hat es sich bereits bewährt. Für den Bereich Tierschutz ist es spätestens seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz mehr als überfällig", schließt Dr. Simons.

Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Stephanie Elsner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Roermonder Str. 4a, 52072 Aachen Telefon: (0241) 157214, Telefax: (0241) 155642

(tr)

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