Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Timesharing-Anteile: Betrüger fordern Vorschüsse und locken mit hohen Erlösen

(Bremen/Frankfurt) - Das Angebot klang verlockend: 50.000 Euro für ein dreiwöchiges Nutzungsrecht an einem exklusiven Apartment auf Gran Canaria. Ein betagtes Ehepaar aus der Nähe von Bremen wollte sein jährliches Nutzungsrecht verkaufen und konnte diesem Angebot nicht widerstehen. Das Ehepaar überwies die geforderten 2.100 Euro Vorschuss für Notargebühren und Grundsteuer an die vom potentiellern Käufer angeblich eingeschalteten spanischen Notare. Damit nicht genug. Das Ehepaar sollte weitere 12.000 Euro zahlen - als Ausgleich für Steuern.

Das Ehepaar schaltete eine Anwaltskanzlei ein. Rechtsanwältin Dr. Ximena Sejas und die spanische Anwältin Anna Estallo Casanova konnten das Schlimmste noch verhindern. Steuerexpertin Estallo Casanova nahm den angeblichen Bescheid des Finanzamtes von Granada unter die Lupe, der zur Begründung zur Zahlung der 12.000 Euro an das Ehepaar geschickt worden war: "Dieser Bescheid ist offensichtlich falsch, weil er nicht die spanische Steuernummer (die sog. N.I.F.) unserer Mandanten nennt. Außerdem ist es ausgeschlossen, dass spanische Behörden einen Notar oder eine andere Person als Vertreter akzeptieren, ohne sich eine Vollmacht im Original vorlegen zu lassen. Unsere Mandanten hatte die angeblichen Notare nicht bevollmächtigt!" Schließlich stellten die Anwälte fest, dass die angeblichen Notare in Spanien nicht zugelassen waren. "Ihre Gebührenforderung an das Ehepaar war zudem unberechtigt, weil deren Nutzungsrecht nicht im spanischen Eigentumsregister eingetragen war. Unsere Mandanten besaßen lediglich einen Timesharing-Anteil in Form einer Mitgliedschaft," erklärte Dr. Sejas.

Doch soviel Glück haben nicht viele, die sich auf das Geschäft mit Timesharing-Anteilen einlassen. Einmal erworben, sind sie schwer wieder zu verkaufen. Um so größer die Freude bei verkaufswilligen Anteilseignern, wenn sich überraschend eine Chance ergibt. Doch leider sind es oft Betrüger, die vorgeben, die Anteile kaufen zu wollen oder verkaufen zu können. Timesharing-Inhaber wie das Ehepaar aus der Nähe von Bremen werden meistens unaufgefordert angerufen. Die Anrufer behaupten, selbst an dem Anteil interessiert zu sein oder einen Käufer zu haben, der einen hohen Betrag zahlen wolle. Zur Abwicklung des Geschäfts seien jedoch wiederum Vorschüsse für Notargebühren und Steuern zu entrichten. Viele Timesharing-Inhaber zahlen im Vertrauen auf seriös wirkende Briefköpfe, akademische Titel und gefälschte amtliche Schreiben. Ein Verkauf kommt jedoch nie zustande und der Vorschuss ist verloren. "Darum sollten Interessenten niemals Vorschüsse leisten," erklärte Dr. Sejas.

Rechtsanwältin Dr. Sejas und Abogada Estallo Casanova arbeiten in der Kanzlei v. Einem & Partner mit Sitz in Bremen und Frankfurt (www.einem.de). V. Einem berät seit vielen Jahren Unternehmen und Privatkunden im spanisch-deutschen Rechtsverkehr und im Wirtschaftsrecht. V. Einem & Partner ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerkes Eurojuris Deutschland e.V.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

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