TKG-Änderungsgesetz 2026: Gute Ansätze, aber auch Risiken für den Netzausbau
(Bonn) - Heute hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz veröffentlicht (PM). Dazu sagt Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO):
„Der Wille des Bundesdigitalministeriums, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu erleichtern und Investitionsanreize zu setzen, ist klar erkennbar. Der Gesetzentwurf enthält einige gute Vorschläge zur Vereinfachung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus, aber auch kritische Punkte, die die Rahmenbedingungen verschlechtern würden.
Wir begrüßen, dass das Bundesdigitalministerium den Übergang von DSL auf Glasfaser beschleunigen und für Investitions- und Planungssicherheit sorgen will. Durch die gesetzliche Regelung eines diskriminierungsfreien Technologiewechsels wird eine strategische Kupferabschaltung durch die Telekom zulasten der Wettbewerber unmöglich. Dass die Telekom verpflichtet werden kann, ihren Plan für den Übergang vorzulegen, schafft frühzeitig Transparenz für Verbraucherinnen, Verbraucher und Wettbewerber. Diese Regelungen sind ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Bundesregierung muss sich nun in den laufenden Diskussionen zum Digital Networks Act auf EU-Ebene für einen verbindlichen und regelbasierten Prozess einsetzen, um den Technologiewechsel auch unabhängig von einem Antrag der Telekom in den Regionen zu ermöglichen, wo bereits eine hohe Glasfaserverfügbarkeit besteht.
Kritisch bewerten wir allerdings die geplante Ausweitung der Regulierung nicht marktmächtiger Unternehmen – konkret den Anspruch auf Zugang zu Glasfasernetzen. Dieser Vorschlag verkennt die Realität: Die Telekom setzt ihre Re-Monopolisierungsstrategie so aggressiv um, wie nie zuvor, verweigert konsequent den Einkauf von Bitstrom-Vorleistungen bei Wettbewerbern und überbaut stattdessen deren Netze. Open Access scheitert heute nicht am Angebot, sondern einzig an der Verweigerung der Telekom.
Bei den geplanten Regelungen zur Erleichterung des Glasfaserausbaus in Mehrfamilienhäusern sehen wir Licht und Schatten: Das vorgeschlagene Vollausbaurecht kann den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen. Positiv ist auch, dass ein bereits laufender oder konkret geplanter Glasfaserausbau nicht ausgehebelt wird und der Ausbau in Kooperation mit den Gebäudeeigentümern Vorrang behält. Kritisch sehen wir hingegen die vorgesehene Pflicht, Dritten einen passiven Zugang zu Gebäudenetzen einzuräumen und die dafür zu zahlenden Preise staatlich zu regulieren. Statt Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen, um den Ausbau in Deutschland insgesamt voranzubringen, fördert dieser Vorschlag den Glasfaser-Doppelausbau.
Die geplante Vereinfachung der Genehmigungsverfahren – etwa durch Einführung eines Anzeigeverfahrens – weist in die richtige Richtung. Entscheidend für den Erfolg wird jedoch die konsequente Umsetzung der neuen Regeln in den Kommunen vor Ort.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle, Matthias Schuchard, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Menuhinstr. 6, 53113 Bonn, Telefon: 0228 24999-70
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