Tourismusverband Schleswig-Holstein begrüßt die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein
(Kiel) - Der Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. (TVSH) begrüßt die mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 20/3857) geplanten Anpassungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechtssicherheit und zur Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei der Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe Tourismus in Schleswig-Holstein. Der Vorsitzende des TVSH, Hans-Jürgen Lütje, erklärt hierzu: „Mit den vorgesehenen Anpassungen erhalten die Kommunen endlich die dringend benötigte rechtliche Klarheit. Die Änderungen des KAG erweitern die kommunalen Handlungsspielräume und eröffnen neue Perspektiven für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Tourismusfinanzierung in Schleswig-Holstein.“
Vor diesem Hintergrund bewertet der TVSH auch die vorgesehene Möglichkeit einer parallelen Erhebung von Übernachtungssteuer und Tourismusabgabe grundsätzlich positiv. Der Verband betont jedoch, dass zweckgebundene Abgaben, die nachweislich für touristische Aufwendungen der Kommunen eingesetzt werden, weiterhin Vorrang haben sollten. Je nach örtlichen Rahmenbedingungen könne die Übernachtungssteuer für einzelne Kommunen ein Finanzierungsinstrument mit geringerem Verwaltungsaufwand darstellen. Voraussetzung sei jedoch, dass die daraus erzielten Einnahmen über politische Willensbekundungen dem Tourismus zugutekommen und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung verwendet werden. Eine Verwendung touristischer Steuereinnahmen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite lehnt der Verband ausdrücklich ab.
Weiterhin begrüßt der TVSH ausdrücklich die Ausweitung der Erhebungsmöglichkeit der Gästeabgabe (ehemals Kurabgabe) auf anerkannte Tourismusorte. Damit wird anerkannt, dass auch Tourismusorte erhebliche touristische Infrastruktur- und Serviceleistungen bereitstellen, bislang jedoch häufig über kein Finanzierungsinstrument verfügen, das eine Beteiligung der Gäste ermöglicht.
Positiv bewertet der Verband zudem die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Rechtssicherheit. Dazu zählen insbesondere die Einführung einer Fehlertoleranz bei der Kalkulation von Gäste- und Tourismusabgaben sowie die Möglichkeit, den gemeindlichen Eigenanteil an öffentlichen Kur- und Tourismuseinrichtungen künftig pauschal festzulegen. Beide Ansätze erleichtern die Satzungsgestaltung erheblich und tragen dazu bei, die bislang verunsichernde, zunehmend kleinteilige Rechtsprechung für die Kommunen zu begrenzen.
Kritisch bewertet der TVSH hingegen ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Mindest-Gemeindeanteils von 20 Prozent bei der Pauschalierung des Eigenanteils. Nach Einschätzung des Verbandes würde ein solcher Mindestanteil in nahezu allen größeren Tourismusorten zu einer Verdoppelung oder sogar Verdreifachung der bislang festgesetzten Eigenanteile führen. Beispielsweise würde ein Mindest-Eigenanteil von 20 Prozent für die Gemeinde Büsum eine Mehrbelastung von 1,7 Mio. Euro und für die Gemeinde St. Peter-Ording eine Mehrbelastung von 2,5 Mio. Euro bedeuten.
TVSH-Vorsitzender Hans-Jürgen Lütje warnt deshalb: „Ein gesetzlich festgelegter Mindest-Gemeindeanteil von 20 Prozent würde viele touristisch geprägte Kommunen dramatisch zusätzlich belasten. Gerade angesichts der bereits stark angespannten Haushaltslagen wäre eine solche Regelung für zahlreiche Orte kaum zu bewältigen.“
Der TVSH hat daher im Rahmen der Stellungnahme eine alternative Formulierung ohne festen Mindest-Gemeindeanteil vorgeschlagen, um die kommunalen Haushalte nicht weiter zu belasten und gleichzeitig die Finanzierung touristischer Infrastruktur langfristig zu sichern.
Insgesamt eröffnen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen den Kommunen größere Flexibilität bei der Finanzierung der freiwilligen Aufgabe Tourismus. Ein erweiterter Instrumentenkasten kann dazu beitragen, touristische Infrastruktur künftig passgenauer zu finanzieren. Die touristisch geprägten Kommunen stehen unter erheblichem finanziellem Druck, da sie einen Großteil der öffentlichen Investitionen tragen und zugleich mit steigenden Energie- und Baukosten, wachsenden Pflichtaufgaben sowie rückläufigen Förderquoten konfrontiert sind.
Der Verband sieht in der geplanten KAG-Änderung einen wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Schleswig-Holstein langfristig zu sichern. Die Änderungen bieten die Chance, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, Investitionen zu erleichtern und den Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismus zu geben.
Hintergrund
Im Rahmen der vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 13. Februar 2026 gestarteten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde der TVSH um eine Stellungnahme gebeten. Als führender tourismuspolitischer Ansprechpartner hat der TVSH hierzu seine Mitglieder eingebunden und die Position in enger Abstimmung mit Fachleuten der eigenen Arbeitsgruppe „Finanzierung und Abgaben“ erarbeitet.
Mit einem jährlichen Bruttoumsatz von 10,8 Milliarden Euro, einer Wertschöpfung von 5,2 Milliarden Euro und mehr als 154.000 einkommensäquivalenten Beschäftigten ist der Tourismus ein zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor für Schleswig-Holstein. Darüber hinaus generiert die Branche jährlich über eine Milliarde Euro an Steueraufkommen für Bund, Länder und Kommunen, davon rund 275 Millionen Euro für den Landeshaushalt.
Quelle und Kontaktadresse:
Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. (TVSH), Wall 55, 24103 Kiel, Telefon: 0431 560 105-0
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