Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)
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Transparenz bei Schlachtabrechnungen wichtig

(Mainz) - Der Vorsitzende des Landesmarktverbandes für Vieh- und Fleisch Rheinland-Pfalz (LMV), Wolfgang Friesen, hat den rheinland-pfälzischen Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Hendrik Hering, mit der Bitte angeschrieben, den LMV in wichtigen Fragen zur Novellierung des Vieh- und Fleischgesetzes zu unterstützen. Die Schlachtunternehmen müssten auch in Zukunft dazu verpflichtet werden, wertbestimmende Bestandteile in den Schlachtabrechnungen auszuweisen.

In einem Antwortschreiben teile Minister Hering nun mit, dass er die Auffassung des LMV aufgrund der strukturellen Verhältnisse in der rheinland-pfälzischen Schlachtvieherzeugung und der daraus resultierenden schwachen Wettbewerbsstellung der heimischen Vieh- und Fleischwirtschaft bedingt teile. Er werde sich daher im Interesse der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft im Bundesrat dafür einsetzen, dass die angesprochenen Punkte in den vorgesehenen vieh- und fleischrechtlichen Bestimmungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden, so der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister. Die Bundesregierung habe den auf Fachreferentenebene von Bund und Ländern abgestimmten Entwurf eines Fleischgesetzes mit Rahmenregelungen für die Vermarktung von Schlachttieren vorgelegt, der sich an der Entschließung des Bundesrates aus dem Jahr 2003 orientiere. Demnach seien die Aufgaben bei der Klassifizierung der Schlachtkörper und der Feststellung der Preise zu verringern und zu vereinfachen.

Es sei unstrittig, dass dieses Gesetz aus den Fünfzigerjahren an die aktuelle Situation angepasst werden müsse, so Wolfgang Friesen. Dies dürfe jedoch keinesfalls einseitig zu Lasten der Landwirte erfolgen. Als völlig unakzeptabel wurde daher der vorgesehene Verzicht auf Vorgaben zum Inhalt und zur Ausgestaltung von Schlachtviehabrechnungen bezeichnet. Dies würde bedeuten, dass Schlachtunternehmen künftig auf die Angabe wertbestimmender Bestandteile völlig verzichten könnten und dies sei keinesfalls hinnehmbar. Sowohl der Landesmarktverband für Vieh- und Fleisch als auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd halten es daher auch in Zukunft für unverzichtbar, die Schlachtunternehmen weiterhin zur Angabe bestimmter Faktoren, wie der Klassifizierung der Tiere mit Angabe der Kategorie, Handelsklasse und den Vorkosten zu verpflichten. Die Vorkosten müssten dabei präziser als bisher definiert werden. Eine Position „sonstige Vorkosten“ sei für den einzelnen Landwirt nicht nachvollziehbar und daher aus den Schlachtabrechnungen zu streichen. Nur so sei die Abrechnung auch für den Landwirt transparent und nachvollziehbar, so Wolfgang.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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