Trendmonitor KI in der Bildung: DPhV fordert Rechtssicherheit
(Berlin) – Der „Trendmonitor KI in der Bildung 2025“ der Deutschen Telekom Stiftung zeichnet ein ernüchterndes wie aufschlussreiches Bild einer Lücke zwischen technologischer Realität und schulischer Infrastruktur: Obwohl sich das Angebot KI-gestützter Bildungstechnologien seit 2021 in Deutschland verdreifacht hat, ist die systematische Nutzung im Schulunterricht nach wie vor gering („Digital Skills Gap“). Der Deutsche Philologenverband (DPhV) sieht sich durch diese Befunde in seinen zentralen Forderungen bestätigt – nach Rechtssicherheit für Lehrkräfte im Einsatz mit KI, nach geeigneten und fachlich fundierten Fortbildungsangeboten für Lehrpersonal sowie nach Schutz fachlicher und pädagogischer Standards gegenüber unkritischer Technologieadaption. Es besteht dringender Handlungsbedarf für die Bildungsministerinnen und -minister der Länder und für die Schulbehörden!
Dabei sind Chancen und Grenzen beim Einsatz von KI in pädagogischen Prozessen sorgfältig zu reflektieren. Zum Potenzial von KI gehört sicherlich, was der Trendmonitor belegt: Künstliche Intelligenz kann Lehrkräfte bei bestimmten Aufgaben entlasten – von der Unterrichtsvorbereitung über die Erstellung adaptiver Lernmaterialien bis hin zu Korrekturvorschlägen bei standardisierten Tests. DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing mahnt gleichwohl an: „Mögliche gewonnene Zeit muss andererseits auch wiederum gezielt in die gemeinsame Reflexion mit den Schülerinnen und Schülern über die von KI erbrachten Ergebnisse investiert werden. Fachliche Expertise der Lehrkräfte, Beziehungsarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden als pädagogische Kernarbeit, didaktische Kompetenz und persönliches Urteilsvermögen bleiben jedoch Fähigkeiten und Aufgabe der Lehrkräfte, die keine KI ersetzen kann und die insbesondere im gymnasialen Bildungsauftrag unverzichtbar bleiben. Unabhängig von technischen Instrumenten ist die Entwicklung von Bildung für die Schülerinnen und Schüler stets innerhalb der professionellen Lehrkräfte-Lernenden-Beziehung zu sehen – das bleibt der Kern.“ Lehrkräfte müssen in der Lage sein, KI-gestützte Werkzeuge sinnvoll zu integrieren und deren Ergebnisse und Auswirkungen kritisch zu hinterfragen – gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern. So kann KI etwa durch Übersetzungsprogramme oder Schreibassistenten im Deutschunterricht Sprachkompetenzen fördern, in Gesellschaftswissenschaften die Analyse großer Datenmengen, z. B. historischer Quellen, ermöglichen und in künstlerisch-kreativen Fächern zur produktiven wie reflexiven Auseinandersetzung mit Fragen nach Originalität, Kreativität und Urheberschaft einladen.
Doch diese Potenziale werden bislang kaum systematisch gehoben: Viele Lehrkräfte und Schulleitungen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Trendmonitor stellt fest, dass ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und eine hohe Regelkonformität den Einsatz von KI-Tools hemmen. Dienstherren benennen hiernach bislang zumeist nur, was nicht erlaubt ist, nicht aber, was rechtssicher genutzt werden kann. Diesen Zustand hält der DPhV für nicht hinnehmbar. Die Kultusministerien der Länder sind gefordert, praxistaugliche Handlungsleitfäden und verbindliche Rahmenbedingungen für die konkrete Unterstützung des Unterrichts und des Schullebens zu schaffen, damit Verantwortung nicht auf dem Rücken einzelner Lehrkräfte lastet.
Eng damit verknüpft ist ein weiterer gravierender Befund: Laut einer im Trendmonitor zitierten KPMG-Studie belegt Deutschland bei umfassenden KI-Kompetenzen (AI Literacy) lediglich Platz 46 von 47 untersuchten Ländern. Nur 20 Prozent der hierzulande Befragten haben bislang eine Form von KI-Schulung erhalten. Der DPhV fordert deshalb fachlich fundierte Bildungsangebote in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung. Diese dürfen sich nicht auf oberflächliches Prompten beschränken, sondern müssen didaktisches, medienpädagogisches und ethisches KI-Wissen verankern – ermöglicht durch ausreichend Zeit und Ressourcen. Ein weiterer Grund, nicht weiter am Referendariat zu sparen, sondern sich an Bayern mit seinem 24-monatigen Vorbereitungsdienst zu orientieren: Gerade in dieser Phase werden die beruflichen Grundkompetenzen erworben, die für einen reflektierten KI-Einsatz im Fachunterricht unabdingbar sind.
Gerade für das Gymnasium bleibt der anspruchsvolle gymnasiale Bildungsbegriff hier der Maßstab – und dieser gewinnt im Zeitalter der KI an Schärfe. Der Trendmonitor zeigt, dass KI Lernprozesse effizienter gestalten kann, insbesondere in den MINT-Fächern durch adaptive Tutoringsysteme und personalisierte Lernpfade. Zugleich warnt der DPhV vor dem im Bericht explizit thematisierten „Deskilling“: Die Gefahr, dass grundlegende Fähigkeiten wie das Schreiben argumentativer Texte, kritische Quellenarbeit oder selbstständiges Denken durch unkritische KI-Nutzung verkümmern, ist real und ernst zu nehmen. Lin-Klitzing: „KI kann kein ethisches Urteilsvermögen ersetzen, keine Verantwortung übernehmen und keine Werte vermitteln. Die Fähigkeit zur selbstständigen, kritisch-reflektierten Auseinandersetzung mit KI-generierten Inhalten muss deshalb fester Bestandteil des Unterrichts sein. Ein hoher fachlicher Anspruch für die Schülerinnen und Schüler sowie gemeinsame Zeit für Reflexion mit der Lehrkraft gehören unabdingbar zusammen. Für dieses Ziel müssen die Curricula entsprechend angepasst werden.“
Schließlich mahnt der Trendmonitor zu Recht, den EU AI Act nicht in Überbürokratisierung münden zu lassen – eine Warnung, die der DPhV ausdrücklich teilt. Pragmatische Regelungen, die Schulen echte Gestaltungsspielräume lassen und gleichzeitig datenschutzrechtliche und ethische Standards wahren, sind notwendig. Die Lücke zwischen dem rasant wachsenden technologischen Angebot und der tatsächlichen, pädagogisch reflektierten Nutzung im Unterricht schließt sich nicht durch weitere Verordnungen allein, sondern durch Vertrauen, Unterstützung und klare Orientierung für diejenigen, auf die es letztlich ankommt: die Lehrkräfte.
„Der Trendmonitor bestätigt: Die Integration von KI in den Schulalltag steht und fällt mit den Lehrkräften. Sie brauchen keine weiteren Absichtserklärungen, sondern verbindliche Unterstützung, ein ausreichendes Angebot an und Zeit für fundierte Fortbildungen sowie einen sicheren rechtlichen Rahmen. Dann kann KI einen Beitrag zur Entlastung der Lehrkräfte leisten und Bildungsprozesse bereichern – ohne die Qualität fachlicher und pädagogischer Arbeit zu opfern“, so Lin-Klitzing.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV), Caroline Franke, Pressesprecher(in), Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin, Telefon: 030 40816781
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