Pressemitteilung | Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

Trennung & Scheidung: #Kindesunterhalt & #Selbstbehalt

(Nürnberg) - Der notwendige Eigenbedarf, der "Selbstbehalt", wurde am 1.1.2019 im Gegensatz zum Kindesunterhalt wieder nicht angehoben. Seit 2015 bleiben getrenntlebenden und geschiedenen Unterhaltspflichtigen in der untersten Einkommensstufe am Monatsende noch 1080 EURO. Das soll für Wohnung, Kleidung, Essen sowie Ausgaben für Betreuung und Umgang mit den Kindern reichen. "Der Selbstbehalt ist zu niedrig nicht nur angesichts der rasant gestiegenen Wohnkosten. Wer dann noch eine größere Wohnung braucht, weil er Kinder hat und weiter Elternverantwortung trägt, kommt damit nicht klar", kritisiert der ISUV-Vorsitzende Klaus Zimmer. Als Fachanwalt für Familienrecht wird er täglich mit der Problematik konfrontiert.

Was ISUV-Vorsitzende kritisiert, wird von Mitgliedern und in den Foren des Verbandes geteilt. Es sind die Pfleger, die gelernten Einzelhandelskaufleute, die Krankenschwestern, Schlosser, angestellte Handwerker, Dienstleistende, die hart malochen, denen am Monatsende nicht mehr bleibt als 1080 EURO, die sie selbst behalten dürfen. Teilweise wird aber sogar der Selbstbehalt unterschritten. "Mein Partner wird auf 500 Euro runtergepfändet,. Wie soll man davon leben?" fragt eine Userin.

Seit 2015 wurde der Kindesunterhalt viermal angehoben. Von Mitgliedern und Usern wird das unisono eingewendet: "Nicht nur für Kinder steigen die Lebenshaltungskosten. Der zahlende Elternteil hat auch höhere Strom-,Heiz-, Benzin- und Mietkosten zu tragen. Zudem hat er höhere Fahrtkosten wegen Umgang. Der Selbstbehalt ist unrealistisch, er müsste auf 1300 oder gar 1400 EURO angehoben werden", fordert ein User.

Der notwendige Eigenbedarf besteht aus drei notwendigen Komponenten: dem Regelsatz von derzeit 440 EURO, den Wohnkosten derzeit 380 EURO und dem Erwerbstätigenbonus von 200 EURO. Der Regelsatz ist bei Betroffenen unumstritten. In der Kritik stehen übereinstimmend Erwerbstätigenbonus und Wohnkosten.

"Der Betrag für Wohnkosten reicht hinten und vorne nicht, Mieten sind der Wahnsinn. Den Selbstbehalt muss man jeweils an den regionalen Mietspiegel anpassen", fordern Betroffene. In den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle steht zwar, dass der Selbstbehalt zu erhöhen ist, wenn die Wohnkosten höher und nicht unangemessen sind. "Nur kein Richter wendet das an", kritisieren immer wieder ISUV-Mitglieder und User. ISUV fordert eine angemessene Anhebung der Wohnkostenpauschale um 100 EURO. "Wer arbeitet, muss auch einigermaßen angemessen wohnen können", stellt Pressesprecher Josef Linsler fest.

Vieldiskutiert ist der Erwerbstätigenbonus, eine Leistungsmotivation für Erwerbstätige weiter arbeiten zu gehen um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Betroffene kritisieren den Bonus als zu niedrig. Zu Recht, denn mit Hartz IV-Leistung, den zusätzlichen Vergünstigungen und Einsparungen stellt sich ein erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger nicht oder nur geringfügig besser als ein nichterwerbstätiger Leistungsempfänger. "Wir fordern eine Verdoppelung des Bonus auf 400 EURO. Erwerbstätigkeit muss sich lohnen, muss Anreiz und Motivation bieten zu arbeiten und Unterhalt zu zahlen. Es gilt der Grundsatz, man muss die Kuh füttern, wenn sie Milch geben soll. Da ist die Politik gefordert, ein klares Signal zu setzen", fordert der ISUV-Pressesprecher. Ansonsten drohe die Gefahr, dass "ausgepresste Unterhaltspflichtige" vom bedingungslosen Grundeinkommen Gebrauch machten, stellt Linsler in Bezug auf die Stimmungslage manch Unterhaltspflichtiger fest.

"Erhöht man entsprechend die Wohnkosten und verdoppelt den Erwerbstätigenbonus, ergibt sich ein angemessener Selbstbehalt von 1380 EURO", hebt ISUV-Pressesprecher Linsler hervor.

Umgangskosten werden beim Selbstbehalt nicht berücksichtigt. Nach offizieller Lesart seien diese durch das Kindergeld abgedeckt. Das lassen Betroffene nicht gelten: "Der Selbstbehalt ist ein Witz. Davon kann doch niemand vernünftigen Umgang praktizieren. Allein ein Kinobesuch kostet ja schon nen 10er Eintritt plus Popcorn, nicht eingerechnet die Fahrtkosten, ein Schwimmbadbesuch, ein Buch, ..." Die prekäre Situation der Unterhaltspflichtigen ist in einem größeren sozialen Kontext begründet. Betroffene weisen auch immer wieder darauf hin. So schreibt beispielsweise ein Forenuser: "Ich würde nicht an den Unterhaltssätzen arbeiten, sondern an den Rahmenbedingungen, faire Löhne für alle, von denen man leben kann, Mieten, die man zahlen kann." Fakt ist, dass die Löhne und der Selbstbehalt seit Jahren mit den erhöhten Wohn- und Energiekosten sowie dem höheren Kindesunterhalt nicht mithalten. Dies gilt insbesondere für die unteren drei Einkommensgruppen. "Da hat sich die soziale Situation von Unterhaltspflichtigen erheblich verschlechtert, insbesondere wenn Unterhalt für mehrere Kinder geleistet werden muss, gleichzeitig noch Eheschulden abzuzahlen sind, Anwalts- und Gerichtskosten anfallen. Der Staat verschärft die Situation entscheidend, indem er Unterhaltspflichtige in Steuerklasse I einstuft, wie Steuerzahler ohne Kinder", kritisiert Linsler. Unterhaltspflichtige kritisieren das "System" als "nicht transparent", "unausgewogen" und "ungerecht". "Heiratet der Unterhaltspflichtige, kann ihm der Selbstbehalt um 10 Prozent gekürzt werden. Hat der Unterhaltsberechtigte einen neuen Partner, dann ändert sich nichts, weiterhin sind 100 Prozent Kindesunterhalt fällig", kritisieren ISUV-Mitglieder und Forenuser.

Übereinstimmung herrscht bei Betroffenen darin: "Das ganze System des Unterhaltsrechts ist nur darauf ausgelegt, dass der Staat selbst möglichst wenig zahlen muss." Das Ziel von notwenigen angemessen nachhaltigen Veränderungen wird allgemein bejaht. Ein User fasst es so zusammen: "Es muss hier eine grundsätzliche Reform geben, dabei muss gemeinsame Betreuung und Finanzierung das oberste Ziel sein, wer gemeinsame Betreuung oder Finanzierung der Kinder sabotiert, dem anderen Elternteil das Kind vorenthält, selber nicht für seinen Lebensunterhalt sorgt, muss bestraft werden. Das derzeitige System wimmelt vor Fehlanreizen, die Eltern entzweien und Streit befeuern statt gemeinsame Elternschaft zu fördern."- Strafen im Familienrecht, sinnvoll, durchsetzbar, realistisch? -

"Die Stimmung ist gereizt, Politik- und Staatsverdrossenheit nehmen zu, Unterhaltspflichtige fühlen sich unfair, nicht respektvoll, nicht gleichberechtigt behandelt."

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) Pressestelle Sulzbacher Str. 31, 90489 Nürnberg Telefon: (0911) 550478, Fax: (0911) 533074

(sf)

NEWS TEILEN: