Pressemitteilung | Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

Trinkwasserqualität in öffentlichen Gebäuden / Rechtliche Pflichten und technische Regeln einhalten

(Berlin) - Der DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. und der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) weisen anlässlich des Beitrags der ARD-Sendung plusminus zum Thema Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden am 28.8.2007 darauf hin, dass die von den Wasserversorgern gelieferte einwandfreie Trinkwasserqualität durch Hausinstallationen nicht beeinträchtigt werden darf. Deshalb schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung vor, dass bei Planung, Bau und Betrieb von Hausinstallationen die Beachtung bestimmter technische Regeln erforderlich ist.

Die Trinkwasserqualität in Gebäuden kann durch Fehler und Mängel bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Hausinstallationen beeinträchtigt werden. Beispiele hierfür sind der Einsatz ungeeigneter Werkstoffe, die zu chemischen Schadstoffeinträgen und mikrobiologischen Beeinträchtigungen führen können. Stagnationen von Trinkwasser im Leitungssystem durch z.B. überdimensionierte Leitungen können zur Folge haben, dass das Trinkwasser nicht mehr frisch ist und verkeimen kann. Unzureichende Isolierung des Kaltwassersystems und falscher Betrieb des Warmwassersystems können z.B. das unerwünschte Wachstum von Legionellen fördern.

Aus gutem Grund legt daher das Bundesgesundheitsministerium in der Trinkwasserverordnung Pflichten für die Betreiber von Hausinstallationen fest. Dabei gibt die Anwendung der Technischen Regeln (DIN, DVGW) dem Betreiber eine wichtige Basis zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in der Trinkwasserverordnung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) Pressestelle Josef-Wirmer-Str. 1-3, 53123 Bonn Telefon: (0228) 9188-5, Telefax: (0228) 9188-990

(el)

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