Überragendes öffentliches Interesse für den Netzausbau: Erstes Ausrufezeichen für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur
(Bonn/Berlin) - Der Bundesrat hat heute der gesetzlichen Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau (TKG-Änderungsgesetz 2025) zugestimmt. Dazu erklärt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation e.V. (BREKO):
„Mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist der Weg zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus bereitet. Die neue Regelung hat das Potenzial, langwierige Genehmigungsverfahren für Glasfaser- und Mobilfunkausbauprojekte, die bisher oft 6 bis 24 Monate dauern, deutlich zu verkürzen. Zudem kann die Regelung dazu beitragen, Behörden und ausbauende Unternehmen zu entlasten. Jetzt muss diese neue Regelung auch in den kommunalen Verwaltungen bekannt gemacht werden. Die Genehmigungsbehörden sollten Anwendungshilfen erhalten, damit sie das ‚überragende öffentliche Interesse‘ in der Genehmigungspraxis vor Ort schnell umsetzen können.
Die gesetzliche Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses ist aber nur ein erster wichtiger Schritt für einen schnelleren Netzausbau. Dass Bundestag und Bundesrat diese Gesetzesänderung innerhalb weniger Wochen beschlossen haben, lässt hoffen, dass weitere dringend notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Investitions- und Planungssicherheit zügig folgen, damit Unternehmen weiterhin Milliarden in den Glasfaserausbau investieren können. Ein verbraucher- und wettbewerbsfreundliches Konzept für den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze steht dabei an erster Stelle.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle, Matthias Schuchard, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Menuhinstr. 6, 53113 Bonn, Telefon: 0228 24999-70
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