Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
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Übersetzergewerkschaft und Publikumsverlage verständigen sich auf mögliche Vergütungsregel für literarische Übersetzungen

(Frankfurt am Main) - Nach sechsjährigen Auseinandersetzungen haben sich die Bundessparte Übersetzer in der Gewerkschaft ver.di / VdÜ und namhafte deutsche Publikumsverlage auf eine Vergütungsregel für literarische Übersetzungen verständigt. Über das Verhandlungsergebnis wird eine Mitglieder­versammlung der Übersetzer am 20.9. ihr Votum abgeben, bevor die Vergütungsregel in Kraft treten kann.

Der jetzt vorliegenden Verhandlungslösung gehen mehrjährige Verhandlungen zwischen den Parteien sowie zahlreiche Gerichtsprozesse zwischen Übersetzern und Verlagen voraus. Die Regelung basiert auf einem Vorschlag von Ministerialdirigent a.D. Dr. Elmar Hucko, der zwischen den Parteien als Mediator vermittelt hat. Im Kern besteht die Vergütungsregel aus einer Umsatzbeteiligung für alle Übersetzer von belletristischen Werken und Sachbüchern ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren sowie weiteren Erlösbeteiligungen an Taschenbuch-, Hörbuch- und elektronischen Ausgaben; zusätzlich gibt es eine Beteiligung an sämtlichen Lizenzerlösen. Nach dieser Vergütungsregel erhält eine weitaus höhere Zahl von Übersetzerinnen und Übersetzern zusätzlich zur Grundvergütung Beteiligungen als nach den bislang ergangenen Gerichtsurteilen. Die Mehrkosten werden zum Teil durch niedrigere Beteiligungshöhen für Bestseller kompensiert; die verbleibenden Kosten müssen von den Verlagen getragen werden.

Die Honorarkommission der Übersetzer empfiehlt der am 20. September stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung Zustimmung. Die im Folgenden genannten Verlage haben sich anlässlich der gerade stattfindenden Buchhändlertage in Berlin der neuen Regel angeschlossen:

Aufbau Verlagsgruppe

arsEdition

Berlin Verlag

Berlin University Press

Campus Verlag

Carlsen Verlag

Ch. Links Verlag

Coppenrath Verlag

Deutscher Taschenbuchverlag

Eichborn

Frankfurter Verlagsanstalt

Georg Thieme Verlag

Hoffmann und Campe Verlag

Kiepenheuer und Witsch

Patmos Verlagshaus

Piper Verlag

S. Fischer Verlag

Thienemann Verlag

Ullstein Buchverlage

Verlag Antje Kunstmann

Verlagsgruppe Oetinger

Verlagsgruppe Random House

Der Entwurf "Gemeinsame Vergütungsregeln" kann hier (http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/GEMEINSAME_VERG%DCTUNGSREGELN_F%DCR_%DCBERSETZER_020608.doc.pdf) abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Claudia Paul, Pressesprecherin, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt am Main Telefon: (069) 1306-0, Telefax: (069) 1306-201

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