Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Umsetzung des ElektroG verteuert Lampen drastisch / Lampen-Hersteller entsorgen gemeinsam

(Frankfurt/Main) - Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG – erzeugt für die Hersteller von Elektrogeräten neue gesetzliche Rahmenbedingungen und rechtliche Pflichten zur Altgeräte-Registrierung und -Entsorgung. Um die Umsetzung des Gesetzes für die Branche so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten, haben führende europäische Lampenhersteller eine gemeinsame Vorgehensweise vereinbart. Denn Lampen nehmen bei der Entsorgung eine Sonderstellung ein: Nach aktuellen Schätzungen werden die Entsorgungskosten pro Lampe zwischen 30 und 80 Prozent des Herstellerpreises betragen. Der Gewichtsanteil der Lampen am erwarteten Gesamtaufkommen an Elektroaltgeräten beträgt zwar nur etwa ein Prozent. Gemessen an der Stückzahl liegt ihr Anteil jedoch vermutlich bei rund 80 Prozent der zu entsorgenden Geräte.

„Keine Branche ist von den Entsorgungs- und Recyclingkosten derart betroffen, wie die Lampenindustrie“, darauf verwies der Vorsitzende des Fachverbands Elektrische Lampen im ZVEI, Robert Pfarrwaller, anlässlich eines ZVEI-Fachseminars zum ElektroG in Frankfurt am Main.

Den Teilnehmern der ZVEI-Veranstaltung wurden Möglichkeiten vorgestellt, die Umsetzung des ElektroG für alle betroffenen Entladungslampen in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen zu halten.

Logistik- und Recyclingkosten reduzieren
Zur Reduzierung der Logistikkosten haben die Mitglieder des ZVEI Fachverbands Elektrische Lampen, OSRAM, Philips Licht, GE Lighting, SLI Lichtsysteme, BLV Licht- und Vakuumtechnik, Narva Lichtquellen, Aura Light, Heraeus Noblelight und Radium Lampenwerk die ‚Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH’ gegründet. Diese Gesellschaft bündelt die anfallenden Transportmengen und koordiniert die logistischen Maßnahmen. Sie bietet allen Herstellern und Importeuren ein diskriminierungsfreies System von Dienstleistungen, damit diese ihre Verpflichtungen zum Sammeln und Verwerten von Lampen entsprechend den Regeln des ElektroG erfüllen können. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteile sollen allen Lampenherstellern zugute kommen, auch wenn sie nicht Gesellschafter sind.

Ebenfalls im Februar diesen Jahres wurden zwei Gesellschaften gegründet, die das Lampenrecycling übernehmen werden: Die ‚Lampen Recycling und Service GmbH (LARS)’ und die ‚Osram Lampen Verwertung (OLAV)’. Zu LARS haben sich die Hersteller Philips, Aura, BLV, GE, G.L.E, Heraeus, Narva und SLI zusammengeschlossen. OLAV bilden die Lampenhersteller OSRAM und Radium.

Angesichts der hohen Stückbelastungen beim Lampen-Recycling wäre ein kollektives Sammlungs- und Recyclingsystem aller Hersteller pro Land zwar die wirtschaftlichste Lösung. Aufgrund der Vorgaben der Kartellbehörde sollten im speziellen Lampenrecyclingmarkt aber mindestens zwei Anbieter existieren.

Wegen des bereits großen, gemeinsamen Marktanteils beider Gesellschafter sollten sich andere Lampenhersteller für eine Zusammenarbeit mit der LARS entschließen, empfiehlt Pfarrwaller. Zum einen können so die vorhandenen Kapazitäten gleichmäßig ausgelastet und zum anderen der vom Kartellamt geforderte Wettbewerb sichergestellt werden. Die Gesellschaft steht allen Lampenherstellern diskriminierungsfrei offen. Gemeinsam werden sie das Lampen-Recycling organisieren und so ihre Verpflichtungen zum Verwerten und Beseitigen von Altlampen erfüllen. Die Mengen aller Vertragspartner, auch wenn sie nicht Gesellschafter sind, werden zusammengefasst, um Mengenrabatte für alle Teilnehmer zu erzielen.

Kollektive Garantielösung
Weitere Synergiemöglichkeiten bieten sich im Rahmen der Registrierung von Altgeräten. Hier haben die Lampenhersteller im ZVEI ein kollektives Garantiemodell entwickelt, denn jeder Hersteller muss zukünftig im Zusammenhang mit der Registrierung eine insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt sicher, dass alle ab März 2006 in den Markt gebrachten Lampen am Ende der Lebensdauer entsorgt werden können, auch wenn der entsprechende Hersteller nicht mehr am Markt tätig ist. Als Formen der Garantien sind Bankbürgschaften, Versicherungszusagen oder Zahlungen auf Treuhandkonten möglich.

Das kollektive Garantiemodell reduziert die finanzielle Belastung des Einzelnen, die im Vergleich zu einer individuellen Garantie entstünde, auf ein Minimum. Die Möglichkeit einer solchen „kollektiven Sicherheit“ ist im Gesetz vorgesehen. Individuelle Sicherheiten sind dagegen für den einzelnen Hersteller unter Umständen kostenintensiv und können die Liquidität oder das Kreditvolumen verkürzen. Robert Pfarrwaller: „Ich empfehle allen Lampenherstellern, auch wenn sie keine Mitglieder im ZVEI sind, sich an dem gemeinsamen Garantiesystem im Sinne des ElektroG zu beteiligen.“

Entsorgungskosten sichtbar ausweisen
„Die hohen Entsorgungskosten von 30 - 80 Prozent der Herstellungskosten werden sich deutlich im Lampenpreis niederschlagen müssen“, erläuterte Pfarrwaller. Die Lampenhersteller empfehlen deshalb die sichtbare Ausweisung der Kosten für den Käufer. Den Kunden und Endverbrauchern müsse verdeutlicht werden, wie hoch der Entsorgungskostenanteil am Gesamtpreis der Lampe ist.

Ursache für die hohen Entsorgungskosten sind die Produkteigenschaften. Lampen erfordern eine aufwendige und kostenintensive Entsorgung. Sie sind einerseits sehr zerbrechlich und enthalten andererseits Quecksilber, wenn auch in geringen Mengen. Aufgrund des Quecksilberanteils gelten Lampen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Das Sammeln und Sortieren muss daher äußerst sorgfältig durchgeführt werden.

Über die Ausweisung der Kosten stehen die Lampenhersteller in Verhandlungen mit dem Handel. Ohne dessen Einverständnis ist dies nicht bis zum Konsumenten zu kommunizieren. Doch nur so könne eine Rückwende der Verbraucher zu energieintensiven Glühlampen verhindert werden, vermutet Pfarrwaller. Denn der Griff zu „Energiefressern“ widerspreche dem Kyoto-Protokoll und dem Grundsatz, Umweltschutz durch Energieeinsparung zu betreiben. Die Folgen für die Umwelt wären fatal.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt Telefon: 069/6302-0, Telefax: 069/6302-317

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