Umstellung auf IAS nicht übereilen / Kreditchancen im Regelfall unverändert
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer rät kleinen und mittleren Unternehmen von einer übereilten Umstellung der Rechnungslegung auf die International Accounting Standards (IAS) ab. Einzelne Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hatten unlängst unter Berufung auf ein angeblich verbessertes Rating im Rahmen von Basel II die Anwendung der IAS befürwortet und mittelständischen Unternehmen zugleich ihre Hilfe bei der Umstellung angeboten.
Nach geltendem Recht ist eine Anwendung der IAS für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen weder im Einzel- noch im Konzernabschluss mit befreiender Wirkung zulässig. Es kann lediglich ein weiterer zusätzlicher Abschluss aufgestellt werden. Unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses erscheint eine solche Vorgehensweise jedoch äußerst fragwürdig. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind ab 2005 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IAS aufzustellen. Zu dieser Gruppe zählen im Allgemeinen nicht die kleinen und mittleren Unternehmen. Ob der deutsche Gesetzgeber die Anwendung der IAS im Konzern- und/oder Einzelabschluss von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 2005 zulassen oder vorschreiben wird, ist bislang unklar. Die deutschen Steuerberater werden ihre Mandanten rechtzeitig informieren und ihnen, sofern erforderlich, bei Umstellungen helfen.
Die Bundessteuerberaterkammer schließt sich jüngsten Äußerungen von Banken und
Rating-Agenturen an, die einen Zusammenhang zwischen den angewandten Rechnungslegungsvorschriften (hier: HGB oder IAS) und dem externen Rating verneinen. An der materiellen Vermögens- und Schuldenposition eines Unternehmens ändert sich - trotz der nach IAS in der Regel höheren Eigenkapitalquote - grundsätzlich nichts.
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