Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Umstrukturierungsmaßnahmen im Mittelstand nicht erschweren / Kritik an SEStEG

(Berlin) - Aus Sicht der Bundesteuerberaterkammer (BStBK) laufen die im Rahmen des unter der Abkürzung SEStEG bekannten Gesetzentwurfs geplanten steuerrechtlichen Änderungen bei Unternehmensumstrukturierungen den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen in weiten Teilen zuwider. In einer Stellungnahme an den Bundesrat, der sich am 22. September mit dem Gesetzentwurf befassen wird, unterstützt die BStBK die vom Wirtschafts- und Finanzausschuss des Bundesrates vorgebrachte Kritik.

Problematisch ist vor allem, dass der Entwurf z. B. bei Überführung eines Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte den so genannten gemeinen Wert als generellen Wertansatz vorsieht. Das führt zu einer höheren Steuerbelastung bei den betroffenen Unternehmen, denn nach geltendem Recht wird im Regelfall nur der niedrigere Teilwert, d. h. der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für das einzelne Wirtschaftsgutes zu zahlen bereit ist, angesetzt.

Auch die geplante Sofortversteuerung stiller Reserven stellt eine gravierende Verschlechterung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen dar. Die Regelung ist außerdem europarechtlich bedenklich, weil steuerlich danach unterschieden wird, ob ein Wirtschaftsgut beispielsweise aus einer Betriebsstätte in München in eine Betriebsstätte in Stuttgart oder in Wien überführt wird. Zudem droht damit eine Besteuerung von Scheingewinnen.

Die an den Bundesrat gerichtete Stellungnahme der BStBK zum SEStEG-Entwurf vom 20. September 2006 ist unter www.bstbk.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

(sk)

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