Pressemitteilung | ITAD e.V. - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland

Umweltgesetze hebeln sich aus: Pflicht zum Emissionshandel bei Klärschlammverbrennung

(Düsseldorf) - ITAD begrüßt angestrebte Klarstellung des BMU / "Die Einbeziehung der thermischen Klärschlammbehandlung in den Emissionshandel ist sachlich nicht gerechtfertigt", sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn in einer ersten Reaktion auf die kürzlich öffentlich gewordene Pflicht, die politisch gewollte thermische Behandlung von Klärschlämmen ab 2021 in das Emissionshandelssystem aufzunehmen.

Die Bundesregierung müsse schnellstens für eine Klarstellung hinsichtlich der Freistellung von Klärschlammverbrennungsanlagen von der Emissionshandelspflicht sorgen, so Spohn. "Es kann nicht sein, dass eine politisch nicht beabsichtigte und sachlich auch nicht begründbare Einbeziehung von Klärschlammverbrennungsanlagen in den Emissionshandel für große Unsicherheiten in der Branche sorgt, die als Hoffnungsträger für das Phosphor-Recycling gilt.", argumentiert ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn weiter.

Sollte sich nichts an der Rechtslage ändern, müssten ab dem Jahr 2021 alle Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen - ob Mono- oder Mitverbrennung - für ihre Treibhausgasemissionen Zertifikate nachweisen.
Der Emissionshandel aber sei ein Anreizsystem, so Spohn: "Der Emittent muss zumindest die theoretische Chance haben, sich den Kauf von Emissionszertifikaten zu sparen, indem er sich ökologischer verhält, beispielsweise indem er statt fossiler Energieträger Erneuerbare einsetzt." Diese Wahl habe man bei der Klärschlammverwertung aber nun einmal nicht, so Spohn
weiter. Bei der thermischen Klärschlammbehandlung gehe es in erster Linie darum, Schadstoffe und Krankheitserreger zu zerstören und die phosphorreiche Asche von Schwermetallen zu reinigen. Die Alternativen zur thermischen Behandlung - insbesondere die landwirtschaftliche Verwertung - haben deutlich höhere Umweltrisiken zur Folge und seien zu Recht für einen Großteil der Klärschlämme künftig nicht mehr zugelassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) Vinzenz Schulte, Recht und Kommunikation Peter-Müller-Str. 16a, 40468 Düsseldorf Telefon: (0211) 93 67 609 - 0, Fax: (0211) 93 67 609 - 9

(sf)

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