Pressemitteilung | Amnesty International Deutschland e. V.

UN-Sicherheitsrat / Verlängerung Resolution 1487 / ai: Straffreiheit für UN-Missionen ist ungesetzlich – Deutschland muss sich gegen die Verlängerung der Resolution 1487 einsetzen!

(Berlin) – Auch Beteiligte an UN-Einsätzen müssen sich grundsätzlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten. Die Resolution 1487 des UN-Sicherheitsrats verstößt gegen internationales Recht und darf daher nicht erneut verlängert werden, forderte amnesty international am Tag der Abstimmung im UN-Sicherheitsrat zum Thema. „Die deutsche Regierung muss an ihrer bisherigen Unterstützung des IStGH festhalten und sich dafür einsetzen, dass die Resolution nicht zustande kommt“, sagte Nils Geißler, Völkerrechtsexperte von amnesty international.

Der IStGH kann seit Juli 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden. Die Resolution 1487 nimmt Beteiligte an UN-Einsätzen für die Dauer von 12 Monaten von der Verfolgung durch den IStGH aus, sofern sie aus Nicht-Vertragsstaaten stammen. Sie wurde im Juli 2002 erstmals verabschiedet und 2003 um ein Jahr verlängert. Die Resolution kam auf Druck der USA zustande. Sie hatten für den Fall der Ablehnung damit gedroht, alle friedenserhaltenden Maßnahmen der UN mit ihrem Veto zu blockieren. „Die Resolution hat eine Art Zweiklassenjustiz geschaffen, die das System der UN-Friedenseinsätze ernsthaft beschädigen kann“, sagte Nils Geißler.

„Die Resolution 1487 widerspricht dem Geist des Römischen Statuts des IStGH“, so Geißler weiter. Artikel 16 des Statuts sieht zwar vor, dass der Sicherheitsrat Ermittlungen und Anklagen zurückstellen darf. „Das darf aber nur ausnahmsweise geschehen, etwa wenn eine Anklage laufende Friedensverhandlungen beeinträchtigen könnte“, sagte Geißler. „Eine generelle Immunität soll es unter keinen Umständen geben.“

Die deutsche Regierung hatte bereits 2002 vor der Annahme der Resolution gewarnt und sich bei der Abstimmung im letzten Jahr gemeinsam mit Frankreich und Syrien enthalten. Enthalten sich insgesamt sieben Staaten, kommt die Resolution nicht zustande. Kandidaten für eine Enthaltung sind, neben Frankreich und Deutschland, Spanien, Brasilien, Benin und Rumänien. „Auch Großbritannien müsste sich als Mitgliedsstaat des IStGH enthalten, wird aber voraussichtlich erneut seine „Special Relationship“ zu den USA pflegen“, so Geißler.

Quelle und Kontaktadresse:
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