Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Ungleichbehandlung von Lebenspartnern beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig / So der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 19.06.2012

(Köln) - Der für das öffentliche Dienstrecht zuständige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute seine Entscheidung vom 19.06.2012 (2 BvR 1397/09) zur Gleichstellung von verpartnerten mit verheirateten Beamten bekannt gegeben. Danach müssen die verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 gleichgestellt werden. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Zweite Senat hat sich den Entscheidungen des Ersten Senats zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten in vollem Umfang angeschlossen. Verpartnerte Beamte, Richter und Soldaten können jetzt rückwirkend ab dem 01.08.2001 den ihnen vorenthaltenen Familienzuschlag einfordern, soweit sie ihn zeitnah geltend gemacht haben.

Damit ist die jetzt elf Jahre währende Diskussion über die Frage der Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten endlich beendet. Beim Zweiten Senat sind zwar noch mehrere Verfassungsbeschwerden zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht anhängig. Aber darüber wird der Zweite Senat natürlich nicht anders entscheiden.

Der LSVD erwartet, dass der Bund und die Länder, die die rückwirkende Gleichstellung der Lebenspartner bis zum 01.08.2001 bisher abgelehnt haben, ihre Gesetze schnell nachbessern.

Das gilt insbesondere für das Einkommensteuerrecht. Außer Bayern und Sachsen gewähren alle anderen Bundesländer Lebenspartnern im Wege der Aussetzung der Vollziehung schon jetzt vorläufig die Gleichstellung mit Ehegatten. Deshalb hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Gleichstellung in das Jahressteuergesetz 2013 zu übernehmen, dass zurzeit parlamentarisch beraten wird. CDU/CSU und FDP haben nun keinen Grund mehr, diese Gleichstellung weiter zu verweigern.

Die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von der Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein aus Tutzing erstritten worden, der wir für Ihren Einsatz danken.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(rf)

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