Pressemitteilung | Union Freier Berufe (UFB) und mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU)
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Union freier Berufe begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / (AZ.: 1BvL2/04 -): Einkünfte der freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbesteuer

(München) - Immer wieder wird die steuerliche Differenzierung hinsichtlich der Gewerbesteuerplicht bei den freien Berufen angezweifelt und der Gesetzgeber liebäugelt mit einer Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die Freien Berufe.

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr ausdrücklich bestätigt, dass diese steuerliche Ausnahme für die freien Berufe, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirte mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.

Die UNION FREIER BERUFE e.V. - UFB begrüßt diese Entscheidung sehr. Die vom Verband vertretene Forderung zur Aufrechterhaltung der Gewerbesteuerfreiheit für die Freien Berufe wird damit bestätigt.

Das BVerfG spricht dem Gesetzgeber in dieser Frage einen Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zu, der nicht überschritten ist. Die Herausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuerpflicht ist nicht willkürlich, da es auch heute noch tragfähige Unterschiede zwischen den freien Berufen und Gewerbetreibenden gibt.

Im Wesentlichen führt es dabei den Gedanken an, dass die freien Berufe typischerweise in geringerem Umfang Infrastrukturlasten der Gemeinden verursachen als die Gewerbetreibenden, da der freie Beruf im Regelfall weniger personal- und produktionsmittelintensiv ausgeübt wird. Diese Differenzierung wird auch dadurch gerechtfertigt, dass durch die Freibeträge bei der Gewerbesteuer nur noch etwa 30 Prozent der Gewerbebetriebe tatsächlich mit der Gewerbesteuer belastet wurden. Die Steuerpflicht trifft damit regelmäßig die ertragsstarken mittleren und größeren Betriebe und nicht die kleinen Gewerbetriebe, die hinsichtlich der Beanspruchung von Infrastrukturleistungen am ehesten mit den freier Berufen vergleichbar sind.

Verschiedene Anrechungs- oder Kompensationsbestimmungen im Einkommensteuerrecht, die die "Doppelbelastung" der Gewerbebetriebe mit Einkommen- und Gewerbesteuer mindern oder weitgehend beseitigen sollen, würden das Gewicht der Ungleichbehandlung zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen letztendlich auch reduzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Union Freier Berufe und mittelständischer Unternehmen e.V. (UFB) Pressestelle Edelsbergstr. 8, 80686 München Telefon: (089) 570070, Telefax: (089) 57007260

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