Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.
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UNITI begrüßt klare Positionierungen der Unionsparteien gegen EU-Verbrennerverbot

(Berlin) - Der CDU-Bundesvorstand hat sich in einer gestern beschlossenen „Mainzer Erklärung“ noch einmal deutlich für eine Abschaffung des Verbrennerverbots ausgesprochen. Anfang Januar hatte bereits die CSU im Bundestag auf ihrer Winterklausur in Kloster Seeon angekündigt, für das endgültige Aus des pauschalen Verbrennerverbots der EU zu kämpfen. Aus UNITI-Sicht ist das dringend geboten, denn die EU setzt trotz öffentlicher Beteuerungen und eines Vorschlags zur Änderung der Pkw-Flottenregulierung weiterhin auf ein pauschales Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge mit der bewährten Antriebstechnologie.

„Das Verbrenner-Verbot muss abgeschafft werden. Die CDU-geführte Bundesregierung setzt sich bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass auch nach 2035 hocheffiziente Verbrenner-Motoren verkauft werden können. Die Etablierung und der Hochlauf nicht-fossiler Kraftstoffe sollen die klimafreundliche Zukunft aller Verbrenner sicherstellen“, heißt es in der „Mainzer Erklärung“ des CDU-Bundesvorstands vom 19. Januar 2026.
Die CSU im Bundestag hatte sich im Rahmen ihrer Winterklausur vom 6. bis 8. Januar 2026 in Kloster Seeon ebenfalls für Technologieoffenheit in der Antriebsfrage und für erneuerbare Kraftstoffe stark gemacht: „Wir wollen die deutsche Ingenieurskunst und die Innovationsfähigkeit des Automobilsektors erhalten und transformieren. Wir kämpfen weiter für das endgültige Aus des pauschalen Verbrenner-Verbots der EU. Ein starres Verbot würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandortes Deutschland gefährden, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Elektromobilität riskieren. Gleichzeitig sind alternative klimafreundliche Antriebskonzepte, klimafreundliche Kraftstoffe und innovative Verbrenner- und Wasserstoffantriebe unabdingbar. Wir wollen eine Zukunftsstrategie zur Förderung synthetischer Kraftstoffe zugunsten aller Verkehrsträger einschließlich des Luftverkehrs entwickeln“, so der CSU-Beschluss.

UNITI begrüßt diese deutlichen Positionierungen der Unionsparteien gegenüber der in dieser Frage federführenden EU-Kommission. Die Kommission hatte am 16. Dezember 2025 ein Automobilpaket u.a. zur Revision der CO2-Flottenverordnung vorgestellt, das nach Bekunden der Kommission eine Abkehr vom pauschalen EU-weiten Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bringen sollte. Die Analyse des Papiers zeigte allerdings, dass der Gesetzesentwurf das Versprechen einer technologieoffenen Regulierung nicht erfüllt und Lösungen wie erneuerbaren Kraftstoffen lediglich eine Nebenrolle bei der Zulassung moderner Verbrenner zugedacht wird. „Die Unionsparteien haben mit ihren neuen, klaren Beschlüssen gezeigt, dass sie sich von der EU-Kommission nicht hinters Licht führen und mit Scheinlösungen abspeisen lassen. Die gesamte Bundesregierung ist gefordert, sich entsprechend deutlich in Brüssel zu positionieren“, fordert UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.

Aus UNITI-Sicht muss das Automobilpaket der EU wie folgt angepasst werden, um eine Rücknahme des Verbrennerverbots zu erreichen und den Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe anzureizen:

1. Erweiterung der Zulässigkeit erneuerbarer Kraftstoffe: Sämtliche Kraftstoffe, die der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) entsprechen, sollen angerechnet werden können. Dafür muss die Definition der anrechnungsfähigen Kraftstoffe geändert werden.

2. Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe bereits ab 2026: Der Anreizmechanismus für nachhaltige Kraftstoffe muss unverzüglich und nicht erst 2035 greifen, um bestehende Produktionskapazitäten zu aktivieren und Planungssicherheit für neue Projekte zu schaffen.

3. Flexibilisierung der anrechenbaren Kraftstoffmengen: Die vorgeschlagene feste Obergrenze von 3 % anrechenbarer Kraftstoffe hemmt Investitionen und hält Potentialmengen künstlich klein. Ein technologieneutraler Ansatz sollte dagegen Marktdynamiken auslösen und Investitionen in zusätzliche Kraftstoffmengen anreizen.

4. Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für klimafreundliche Verbrenner: Einführung einer neuen Kategorie für Fahrzeuge (Carbon Neutral Fuel-Fahrzeugkategorie, CNF), die vollständig mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden können per bilanzieller Anrechenbarkeit.

5. Lebenszyklusanalyse anstatt Auspuffbilanzierung für CO2-Bilanzierung: Die derzeitige CO2-Bilanzierung eines Neufahrzeugs nur in der Nutzungsphase muss zugunsten eines Bilanzierungs-ansatzes abgelöst werden, der die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs und dessen Antriebsenergie über den gesamten Lebenszyklus erfasst. Damit würde die CO2-Minderungswirkung erneuerbarer Kraftstoffe systematisch berücksichtigt.

Zudem stellt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung für saubere Firmenfahrzeuge, der für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten für die Jahre 2030 und 2035 jeweilige spezifische Quotenanteile für batterieelektrische Fahrzeuge festlegt, ein Verbrennerverbot durch die Hintertür dar, und sollte gestoppt werden. „Die Bundesregierung muss sich für eine deutliche Korrektur des gesamten Automobilpakets der EU-Kommission einsetzen, nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie gesichert und der Klimaschutz mit erneuerbaren Kraftstoffen vorangebracht werden“, so Elmar Kühn von UNITI.

Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300

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