Pressemitteilung |

Unlautere Werbemaßnahmen beeinträchtigen den Verbraucherschutz

(Meckenheim) - Die Aufnahme einer Detektivtätigkeit ist relativ einfach, da es dafür in Deutschland keinerlei fachlicher Voraussetzungen bedarf. Eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung genügt, um sich Detektiv nennen und um detektivische Aufträge werben zu können. Das Fehlen von Zugangsregelungen führt dazu, dass auch Personen auf den Markt drängen, denen jegliche Voraussetzungen für eine Detektivtätigkeit fehlen.

Der Kunde, also der Verbraucher, kann nicht erkennen, ob eine Detektei seriös und fachkundig ist, zumal dann nicht, wenn Großanzeigen mit angeblich vielen Filialen an mehreren Orten in Deutschland eine besonders hohe Kompetenz suggerieren. Durch den Hinweis am Ende des Inserates “Anrufe werden auch nach Dienstschluss und an den Wochenenden an unsere Einsatzzentrale weitergeleitet“ wird dem unbefangenen Leser zudem der Eindruck vermittelt, als ob ansonsten die Filialen tagsüber besetzt seien. Kontrollanrufe von Insidern ergeben aber sehr schnell und eindeutig, dass Anrufe grundsätzlich um- bzw. weitergeleitet werden und es Niederlassungen in den angegebenen Orten nicht gibt.

Diese Art von Werbung ist unlauterer Wettbewerb, dem die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg auf entsprechende Hinweise nachgeht. Dies verhindert jedoch leider nicht, dass der Verbraucher an Detektive gerät, die sich später als in höchstem Maße inkompetent erweisen. Die geprellten Kunden wenden sich dann sehr oft an den Bundesverband Deutscher Detektive und bitten diesen um Hilfe. Diese kann meistens jedoch nicht gewährt werden, weil diese Detektive in aller Regel nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive sind und der Verband somit auf diese nicht einwirken kann.

Es gibt sicher keine Patentlösung für das Finden einer seriösen Detektei. Schon gar nicht sind ins Auge fallende Großanzeigen oder Aussagen wie „im ganzen Bundesgebiet (oder in einer Vielzahl aufgeführter Orte) vertreten“ ein Indiz dafür. Die Beauftragung einer Detektei ist immer auch eine Vertrauenssache. Man sollte deshalb die Werbeangaben genau prüfen, zum Beispiel, ob an dem angegebenen Ort auch tatsächlich eine Niederlassung vorhanden ist und ein persönlicher Kontakt mit einem Detektiv unmittelbar vor Ort hergestellt werden kann.
Ungeachtet dessen ist es aber immer ratsam, sich vorher und nicht nachher, „wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, an einen anerkannten Detektivverband zu wenden und sich eine Empfehlung geben zu lassen

Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive kann zum Beispiel nur werden, wer seine Sachkunde und auch seine sonstige persönliche Integrität nachgewiesen hat. Außerdem gibt es beim BDD eine Schlichtungsstelle, die, sollte es einmal zu Unstimmigkeiten zwischen Auftrageber und Auftragnehmer kommen, sich der Angelegenheit annimmt und diese dann auch regelt. Dem Schutz des Verbrauchers wird auf diese Weise in höchst möglichem Maße Rechnung getragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) Pressestelle Christine-Teusch-Str. 30, 53340 Meckenheim Telefon: (02225) 836671, Telefax: (02225) 836672

(bl)

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