Pressemitteilung | Rheinische Notarkammer

Unternehmensdaten künftig für jedermann im Internet abrufbar

(Köln) - Am 01.01.2007 tritt das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Die Transparenz von Unternehmensdaten wird damit deutlich verbessert. Wesentliche Informationen über das Unternehmen werden künftig zentral gebündelt für jedermann online abrufbar sein. Mit dem EHUG wird ein vollständig elektronisches Handelsregister und ein neuartiges elektronisches Unternehmensregister eingeführt. Die Notare übermitteln künftig Handelsregisteranmeldungen ausschließlich elektronisch an das Register, so dass die Daten ohne Mehraufwand bei den Gerichten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Durch das neue Verfahren ist zudem eine erhebliche Beschleunigung der Handelsregistereintragungen zu erwarten, die nach der intensiven Vorbereitung durch den Notar im Handelsregister per Mausklick erfolgen können.

Bereits seit Jahren werden eine Reihe von Grundbüchern, Handels- und sonstigen Registern in elektronischer Form geführt. Mit der Einführung dieser Register wurde Notaren die Möglichkeit gegeben, Informationen elektronisch abzurufen. Bislang konnten indes auf dem umgekehrten Weg Daten vom Notar zu den Registern nicht in elektronischer Form übertragen werden. Zudem waren die Register nicht jedermann zugänglich.

Dies wird sich künftig grundlegend ändern. Die Handelsregisteranmeldungen werden durch die Notare ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Damit Fälschungen verhindert und Rechtssicherheit erreicht wird, ist das Verfahren der elektronischen Registeranmeldung technisch anspruchsvoll. Die elektronische Signatur erfüllt höchste Anforderungen an die sichere Erstellung und Übertragung elektronischer Dokumente. Zur Entlastung der Gerichte werden die Daten für die Registereintragung künftig vom Notar elektronisch erfasst und die notwendigen Unterlagen in ein elektronisches Format gebracht. Nach der elektronischen Beglaubigung durch den Notar werden die Dokumente über das elektronische Gerichtspostfach an das zuständige Registergericht übermittelt, wo sie direkt nach dem Eingang überprüft und dann die Handelsregisteranmeldung freigegeben werden kann. Mit der Eintragung wird zugleich die elektronische Bekanntmachung im Unternehmensregister ausgelöst.

„Die Eintragung und Publizierung wird erheblich beschleunigt werden“, betont Notar Dr. Dirk Solveen, von der Rheinischen Notarkammer. „Auch für die Unternehmen ist diese Neuerung vorteilhaft“, führt Herr Dr. Pfeifer weiter aus, „denn künftig soll eine Eintragung in das Handelsregister binnen weniger Tage oder sogar binnen weniger Stunden möglich sein“.

Vom 01.01.2007 an können unter der Internet-Adresse www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens zentral und online abgerufen werden. Ziel des zentralen Unternehmensregisters ist es, die bestehende Zersplitterung von Datenbanken mit Unternehmensinformationen durch eine Zusammenführung der Informationen zu überwinden und so die Markttransparenz zu steigern. Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher können sich die maßgeblichen Unternehmensinformationen, wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse, künftig sehr zügig und problemlos im Internet besorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Rheinische Notarkammer Dr. Robert Schumacher, Geschäftsführer Burgmauer 53, 50667 Köln Telefon: (0221) 2575291, Telefax: (0221) 2575310

(tr)

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