Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft muss weiter begünstigt bleiben
(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) ist besorgt über die heutige (31. Januar 2007) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitige Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, aber auch von Immobilien und Betriebsvermögen bei der Erhebung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist. Entsprechend dem Urteil des höchsten Gerichtes muss der Gesetzgeber bis spätestens Ende 2008 eine Neuregelung finden, wonach alle Vermögenswerte annähernd nach dem Verkehrswert bewertet werden. Bis zu einer Neuregelung finden die bisherigen Bewertungsregeln Anwendung.
Zum ersten Mal soll nun land- und forstwirtschaftliches Vermögen nicht länger nach Ertragswerten, sondern nach Verkehrswerten berechnet werden. Aus Sicht des Bauernverbandes ist jedoch das Ertragswertverfahren heute und künftig das einzig sachlich richtige Verfahren zur Bewertung landwirtschaftlichen Vermögens, das auch in anderen Bereichen Gültigkeit hat. Dieses Verfahren müsse deshalb auch im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin Anwendung finden. Die Politik sei aufgerufen, so der BWV, dies in einem Gesetzesvorschlag zu berücksichtigen, damit trotz der Erhöhung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens die Unternehmensnachfolge in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu vernünftigen Bedingungen möglich ist.
Das Bundesverfassungsgericht selbst fordert keine höhere Steuer, sondern weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Erwerb etwa eines landwirtschaftlichen Betriebes steuerlich begünstigen kann. Aus Sicht des Bauernverbandes scheine hierfür grundsätzlich das derzeit diskutierte Abschmelzungsmodell geeignet, wonach Betriebe bei zehnjähriger Weiterführung von der Steuer ganz freigestellt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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